Sterbegeldversicherung: Es muss nicht immer die Erdbestattung sein

Nicht immer muss es die Erdbestattung sein. Alternative Bestattungsformen drängen auf den Markt. Wer sich seinen letzten Wunsch ganz individuell erfüllen möchte, kann dieses mit einer Sterbegeldversicherung machen.
Sterbegeldversicherung: Es muss nicht immer die Erdbestattung sein

Die Erdbestattung scheint ein Auslaufmodell zu sein. Immer mehr Menschen denken über alternative Bestattungsformen nach und möchten in der Wahl der Beisetzung individuell bleiben. So hat es auch Albert Einstein gemacht, als er verfügte, dass seine Asche über dem Hudson River verstreut wurde.

Vielfach denken Bürger dann über diese Bestattungsformen nach, wenn sie in den Folgejahren die Angehörigen nicht mit der Grabpflege belasten möchten.

Alles hat seinen Preis. Die alternativen Bestattungsformen können, je nach Wunsch, preiswerter oder auch teuerer als die Erdbestattung sein. Wer sich also Gedanken macht, seine Bestattung zu einem kleinen Event zu machen, sollte sich über die Sterbegeldversicherung Gedanken machen.

Informationen zur Sterbegeldversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/sterbegeldversicherung.html

Leider ist es in Deutschland nicht möglich, in die Fußstapfen von Albert Einstein zu treten. Eine Aufbewahrung der Urne ist hier nicht möglich, sofern die die Einäscherung in einem deutschen Krematorium stattgefunden hat. Auch die Asche kann beispielsweise nicht über den Weinbergen der Mosel verstreut werden.

Die Seebestattung ist in Deutschland seit 1934 erlaubt. Diese kann im Beisein der trauernden Verwandten stattfinden, aber auch ohne Verwandte wird die Beisetzung dann im Schiffstagebuch und auf einer Karte dokumentiert und den Angehörigen übergeben. Möglich ist auch eine anonyme Seebestattung. Je nach Richtlinien der Bundesländer kann diese Bestattungsform auch von einem Hubschrauber aus vorgenommen werden. Rund 3.000 Euro müssen die Angehörigen investieren, wenn man alle Kosten für die Einäscherung, den Transport der Angehörigen und die Bestattung selber zusammen rechnet.

Die Ascheausstreuung ist in manchen Bundesländern auf den Friedhöfen möglich, dieses geschieht anonym und es wird auch keine Gedenktafel aufgestellt. In Nordrhein-Westfalen ist die Verstreuung der Asche des Verstorbenen auch außerhalb von Friedhöfen möglich. Voraussetzung hierfür ist, dass der Ort der Verstreuung öffentlich zugänglich ist und durch die Nutzung nicht die Totenwürde beeinträchtigt.

In Frankreich gibt es die Form der Ballonbestattung, die mittlerweile auch von deutschen Bestattungsinstituten angeboten wird. Diese Art der Bestattung richtet sich allerdings nach den Witterungsverhältnissen. Das Trauerzeremoniell erfolgt vom Ballon aus, die Asche wird dabei über den Wäldern verstreut. Rund 2.500 Euro muss man für diese Form der Bestattung einkalkulieren, hinzukommen alle anderen Kosten, wie die Einäscherung oder andere Gebühren.

Bildquelle: Peter Sebald, www.pixelio.de
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