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SHB Immobilienfonds – Wo gibt es wirksame SHB-Hilfe?

Am Dienstag, den 19.2.2013 berichteten die Medien von einer bundesweiten Großrazzia bei der Immobiliengruppe S&K und der United Investors. Die Ermittlungen richteten sich gegen die S&K sowie das Partnerunternehmen und Fondsemmissionshaus United Investors. S&K sind die Initialen der Firmengründer Stephan Schäfer und Jonas Köller. Über 1200 Ermittler waren laut Medienberichten im Einsatz. Es gab mehrere Verhaftungen: Die beiden Chefs der S&K, zwei Geschäftsführer der United Investors, Notare, Rechtsanwälte und andere Personen. Vermögenswerte in Höhe von über 100 Millionen Euro wurden sicher gestellt – Immobilien, Autos, Konten. Der Tatverdacht: Großangelegtes Schneeballsystem.

Am Freitag, den 22.03.2013 stellte die FIHM einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

SHB-AG und die S&K

Seit Sommer 2012 hält die S&K Gruppe mehrheitlich die SHB AG Muttergesellschaft FIHM. Es schien das Ziel zu sein die alten Fondsbeiräte diverser SHB Immobilienfonds gegen Vertraute der S&K Gruppe zu ersetzen. Mit Schreiben vom 28. Januar 2013 wurden u.a. die Anleger des SHB Immobilienfonds Fürstenfeldbruck und München dazu aufgerufen, bis zum 19.02.2013 den bisherigen SHB AG Fondsbeirat abzuwählen. In diesem Schreiben wurde für die angeblichen Mißstände, wie z.B. nicht erfolgte Immobiliennachkäufe, die vorherige Führungsriege der SHB-AG und ihrer Fondsgesellschaften, aufs Schärfste beschuldigt. Die SHB-AG soll auch Anlegern ihrer Stillen Beteiligungsvariante nach Ablauf der Beteiligungszeit großteils die Auszahlungen verweigert haben.

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Es sah so aus, als wenn ein Interessensmachtkampf auf den Schultern der Berater und der Investoren ausgetragen werden sollte. Auffällig war, daß man in diesen Schreiben keinerlei Rücksicht darauf nehmen wollte, daß solche Nachrichten unweigerlich Rückabwicklungsanwälte in Aktion rufen, welche oft den Interessen der Anlegern und der Berater entgegen stehen. Vergessen wir nicht, daß ein nach RVG-abrechnender, in der BRD zugelassener, Rechtsanwalt unabhängig vom Erfolg bezahlt wird – ein zum Himmel schreiender Zustand, der haufenweise nutzlose und zudem teure Prozesse beschert. Wenn die Kasse angeblich ohnehin klamm ist, dann warum nimmt man unzählige und sündhaft teure Rückabwicklungsprozesse, und somit weitere Schäden für die Anleger, in Kauf? Solche Prozesse können einen funktionierenden Fonds gänzlich ruinieren, wenn sie nur zahlreich genug sind. Uns sind zudem kaum Fälle bekannt, in denen ein RVG-abrechnender Rückabwicklungsanwalt die Interessen seiner Mandanten vertrat, sondern eher seine eigenen Interessen an einem lukrativen Mandat.

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Was ist da los hinter den Kulissen? Welcher Anleger oder Berater ist denn schon in der Lage die tatsächlichen Hintergründe für diese potentiellen geschäftsvernichtenden Mitteilungen zu erfahren? Anrufe bei der SHB brachten erwartungsgemäß keine klaren Antworten.

Noch am selben Tage beauftragten wir in enger Absprache mit einigen Kollegen eine für solche Fälle renommierte, als sehr effektiv bekannte, wissenschaftlich arbeitende, Anwaltssozietät, mit der Aufnahme von umfangreichen Recherchen in Sachen SHB-AG und S&K.

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Anleger und Berater sollten gleichermaßen besonnen reagieren und von unseriösen Rechtsanwälten deutlich Abstand nehmen, wenn sie nicht vorher alle Hintergründe erfahren haben, und auch den tatsächlichen wirtschaftlichen Status der betroffenen Gesellschaften. Ohne Akteneinsicht ist das nur erschwert möglich. Alleingänge enden oftmals böse. Wir erinnern an die vielen Opfer der GFE Nürnberg, die durch verkehrte Anwaltswahl und unkoordiniertem Aktionismus plötzlich erneut Opfer der Finanzämter wurden, und dann – alle guten Dinge sind drei (alle Schlechten aber auch!) – zum dritten mal Opfer, diesmal Opfer ihrer eigenen unseriös beratenden und um jeden Preis nach lukrative RVG-Mandate strebenden Anwälte, wurden.

Anwaltshaftung

Kläger und Rückabwickler vergessen (Rückabwicklungsanwälte möchten es gerne oft vergessen!) oftmals eins: Alle sitzen in einem und dem gleichen Boot! Bringen Einige das Boot zum Kentern, dann gehen alle unter, bzw. leer aus. Desweiteren vergessen sie meist auch das Ursachenprinzip: Wer hat Was verbockt? Derjenige, hat man das eindeutig festgestellt, sollte dann auch konsequent zur Rechenschaft gezogen werden – zivil- und auch strafrechtlich! Ist eine vergeigte Angelegenheit zu reparieren, gehört der Reparatur der unbedingte und zwingende Vorrang. Anwälte, die nur auf Mandatshascherei aus sind und vorsätzlich falsch beraten, gehören – und das ist unsere feste Überzeugung und Erfahrung aus vielen uns angetragenen Fällen – in die Anwaltshaftung genommen.

Es ist übrigens sehr einfach unseriöse Anwälte zu entlarven: Viele machen sogar teure Google Adwordswerbung. Gibt man die Suchbegriffe SHB oder S&K ein, dann erscheinen zahlreiche Werbeanzeigen verschiedenster Anwaltskanzleien. Einige weisen sehr deutlich auf ihren Webseiten darauf hin, wie wichtig es angeblich wäre die Vermittlerhaftung zu prüfen. Von Akteneinsicht sprechen diese meist nicht. Zumindest heute, am Tage dieser Pressemitteilung, nicht. Erfahrungsgemäß klären sie ihre Hilfe suchenden Mandanten auch nicht darüber auf, welche fatale finanzielle Folgen genau diese Vermittlerhaftung für ihre rechtlich nicht sachverständigen Mandanten oftmals nach sich ziehen. Mandate in Sachen Geldanlagen sind lukrativ, weil der Streitwert oft hoch ist. Verliert man den Prozeß, zahlt der Mandant auch die Kosten der Gegenseite, und „die Richter waren mal wieder schuld“!

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Wir erinnern an unseriöse Berichterstattung seitens des ZDF am Tage nach der Verhaftung der GFE Führungsriege. Die Vermittler und ihre Provisionen waren im Hauptkreuzfeuer der Berichterstattung. Am Tage nach der Verhaftungswelle der S&K- und United Investors Verantwortlichen hatten berühmte Nachrichtensender nichts anderes zu „talken“, als über Berater und ihre Honorare/Provisionen, die Regularien 34c und 34f, wie die Politik die „unseriösen Berater“ in die Pflicht nehmen sollte, sowie weiteren sinnfreien, vorsätzlich abwegigen, Unfug, nur um vom eigentlichen Problem abzulenken. Unserer Meinung nach gibt es einen öffentlichen PR-Machtstellungskrieg zwischen Banken/Versicherungen auf der einen Seite und den alternativen Anlagemärkten auf der anderen Seite. Schon tönte heute aus gegebenem Anlaß die Lobby der nicht alternativen Anlagemärkte aus allen PR-Kanälen, daß der Zins bei Staatsanleihen weit unter zwei Prozent läge und alles andere dann unseriös wäre. Das das Bankenschaltergeschäft selten unter 600% kalkulierter Handelsspanne und 500% Bruttohandelsgewinn (2% Ankauf=Anlagezins und 12% Verkauf=Dispozins) abläuft, wurde mit keinem Ton erwähnt. Unserer Meinung nach mischen sich im Wirrwar der Berichterstattung auch immer fragwürdige lobbyistenähnliche „Experten“ ein, die kein Mensch braucht, die aber von irgend einem für ihre unseriöse Meinungsmache und ihre unseriösen Expertisen Geld erhalten.

Es gibt unserer Meinung nach keine sicheren Geldanlagen! Risiken, Sicherheit und Streuung sind die drei für Anleger/Investoren wichtigen und aufschlußreichen Themen auf www.german-investor.de.

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Sollten Sie Verkäufer oder Kunde sein, dann tragen Sie sich bitte auf dem Formular im Menüpunkt SHB-Hilfe auf folgender Seite ein: www.euronetwork.de

Sie werden dann umgehend über die weiteren Vorgehensweisen informiert. Ähnlich wie im Falle GFE und auch RWI werden wir auch hier alle gemeinschaftlich und hoch professionell an einem Strang ziehen um Licht in die Angelegenheit zu bringen und ggf. gemeinsam weitere Maßnahmen zu beschließen. Hierzu werden wir, die Euronetwork, Anlegern, Vermittlern, Vertrieblern und den hochspezialisierten ermittelnden Juristen die notwendige Technik zur Verfügung stellen.

Wirtschaftsberatung

Kontakt:
Euronetwork
Andreas Manoussos
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