Schiffsfonds: Korea Line – „Big Player“ des Bulkermarktes – beantragt Gläubigerschutz

Stuttgart 28.03.2011, – Für Anleger von Schiffsfonds gibt es trotz des allgemeinen Aufschwungs immer noch schlechte Nachrichten. Einer der ganz großen Charterer, die Korea Line, beantragt Gläubigerschutz. Davon betroffen sind vor allem Flottenfonds, die auf Massengutfrachter (Bulker) gesetzt haben.

Zahlungsunfähigkeit der Korea Line

Lange Zeit lebte die Schifffahrtsbranche von erheblichem Anlegervertrauen. Mehrere hunderttausend Anleger investierten ihr Geld in Schiffsfonds, in der Annahme eine sichere Anlageform mit guten Renditechancen getätigt zu haben. Diese Chancen hängen entscheidend davon ab, dass die Schiffe an zuverlässige Reeder verchartert werden. Einer der weltweit größten Anbieter von Bulkertonnage, die Reederei Korea Line, beantragte kürzlich Gläubigerschutz wegen Zahlungsunfähigkeit. Auch Anleger deutscher Schiffsbeteiligungen sind davon betroffen, soweit die Schiffe an die Korea Line verchartert sind. Die Fonds haben mit festen Chartereinkünften kalkuliert, die jetzt wahrscheinlich ausbleiben werden.
Wie das Fondstelegramm am 21.02.2011 berichtete, haben die Eigner von Massengutfrachtern ohnehin mit niedrigen Charterraten zu kämpfen. Bei den Bulkern wurden zum Jahresende 2010 eine große Zahl von Neulieferungen in Betrieb genommen; die Orderbücher für Neubestellungen sind gut gefüllt. Dies wird das Überangebot an Ladekapazität zusätzlich erhöhen.

Besonders hart betroffen: Bulkerflotten

Die anhaltende Schwäche des Marktes trifft vor allem Flottenfonds, die einseitig auf Bulker gesetzt haben. Dazu gehört z.B. die von der Deutschen Bank AG vertriebene Nordcapital Bulkerflotte 1. Von ursprünglich 12 geplanten Bulkern wurden nur neun in Betrieb genommen. Sieben davon wurden an die Korea Line verchartert. Dabei hatte Nordcapital in seinem Fonds-prospekt mit einer durch das Flottenkonzept gewährleisteten Risikostreuung geworben. Die Folgen eines einseitig auf den Bulkermarkt ausgerichteten Anlagekonzepts zeigen sich in aller Deutlichkeit: Durch die Bulkerkrise fallen die eingeplanten lukrativen Charterraten der Korea Line aus, am Markt können die Schiffe nur zu Dumpingpreisen verchartert werden. Die Aussichten derartiger Fonds sind entsprechend ernüchternd.

Sind Anlegergelder gefährdet?

Die Probleme der Korea Line und die Marktsättigung werden kurz- und mittelfristig dazu führen, dass Schiffsfonds, die ausschließlich oder überwiegend auf Bulker gesetzt haben, in schweres Fahrwasser geraten. Die Ausschüttungen werden ausbleiben und die Werthaltigkeit der Anlage ist in Gefahr.

Empfehlung

Die Sozietät für Bank-und Kapitalmarktrecht von Buttlar Rechtsanwälte empfiehlt den betroffenen Anlegern frühzeitig Rechtsrat einzuholen. Unabhängig von der eingetretenen Entwicklung wurden bei der Beratung, oftmals wichtige Details und Risiken nicht oder nicht vollständig dargestellt. Möglicherweise kommen Schadensersatzansprüche gegen die Berater und Banken in Betracht, welche die Fonds empfohlen haben. Die Erfahrung zeigt auch, dass an der Anlageempfehlung nicht unerheblich verdient wurde. Vertriebskosten von mehr als 15 %, die aus dem Fondsvermögen bestritten wurden, waren durchaus marktüblich. Die Provisionen, die an Berater und Banken flossen, lagen häufig um die 10% – Umstände, die nach der Rechtsprechung aufklärungspflichtig sind und die bei der Beratung gerne verschwiegen wurden, so Rechtsanwalt Dr. Schaal, Schiffsfondsspezialist der Stuttgarter Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte.

Die Stuttgarter Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte ist auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Sieben Juristen, darunter drei Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, bearbeiten hauptsächlich Fälle aus den Bereichen geschlossene Fonds, atypisch stille Beteiligungen und Wertpapiergeschäfte. Weitere Schwerpunkte bilden die Vertretung von Anlegern, die sogenannte Schrottimmobilien gekauft haben. Die Zeitschrift Wirtschaftswoche (Ausgabe vom 17.04.2009) zählt Rechtsanwalt Wolf von Buttlar zu den 20 Topanwälten für Anlegerschutz in Deutschland.

von Buttlar Rechtsanwälte
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