Schiffsfonds „BS Invest Chemikalientanker Flottenfonds I“

In Kürze droht die Insolvenz

(Bremen, 27. September 2012) Den Investoren des Schiffsfonds „BS Invest Chemikalientanker Flottenfonds I“ drohen unliebsame finanzielle Überraschungen. Denn nach Erkenntnissen der auf die Interessenvertretung von Investoren spezialisierten KWAG Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht liegen die Ausschüttungen derzeit 50 % unter Plan. Um Vermögenseinbußen zu vermeiden oder zu begrenzen, sollten Anleger Schadenersatzansprüche wegen Falschberatung prüfen.

Die Schiffsbeteiligung „BS Invest Chemikalientanker Flottenfonds I“ ist ein Flottenfonds, der aus vier Produkten- und Chemikalientankern besteht. Er hat ein Volumen von rund 94 Millionen Euro, davon haben Anleger 37,6 Millionen Euro als Eigenkapital eingebracht. Der Rest wurde finanziert. Der Fonds wurde im Jahr 2006 aufgelegt und im Jahr 2007 platziert. Investoren konnten sich mit mindestens 10.000 Euro plus 4 % Ausgabeaufschlag beteiligen. Die Auflösung des Fonds ist für das Jahr 2023 vorgesehen.

Die Anleger der Schiffsbeteiligung „BS Invest Chemikalientanker Flottenfonds I“ haben bislang lediglich für das Geschäftsjahr 2007 eine Ausschüttung in Höhe von rund drei Millionen Euro erhalten. Für die darauf folgenden Geschäftsjahre sind keine konkreten Zahlen verfügbar, da die BS Invest seit fünf Jahren keine Leistungsbilanz mehr veröffentlicht hat. Nach dem aktuellen Stand liegen die kumulierten Ausschüttungen 50 % unter Plan.

Die aktuellen Probleme des Schiffsfonds „BS Invest Chemikalientanker Flottenfonds I“ resultieren einerseits aus den negativen ökonomischen Rahmenbedingungen mit einer eher schwächeren Nachfrage nach Ladekapazitäten, einem anhaltend hohen Schiffsangebot sowie sinkenden oder stetig niedrigen Charterraten. Auf der anderen Seite „machen sich insbesondere Fehleinschätzungen des Fondsmanagements im Hinblick auf die Wechselkursentwicklung im Währungsdreieck Euro/Yen/US-Dollar negativ bemerkbar“, erläutert Jan-Henning Ahrens, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie KWAG-Partner.

In der Prognoserechnung sei durchgehend mit einem Umtauschverhältnis von 1,26 US-Dollar je Euro kalkuliert worden. Die tatsächlichen Wechselkurse der Jahre 2007 bis 2012 schwankten allerdings zwischen knapp 1,26 und 1,47 US-Dollar/Euro. Jan-Henning Ahrens: „Die Einnahmen fallen im amerikanischen Dollar an, die Ausschüttungen werden jedoch in Euro geleistet. Somit besteht für Investoren im Hinblick auf die Höhe der tatsächlich überwiesenen Ausschüttungen ein erhebliches Wechselkursrisiko.“

Hinzu kommt, dass das Schiffshypothekendarlehen zu 30 % in japanischem Yen finanziert ist. Die Währung Nippons hat zum amerikanischen Greenback spürbar aufgewertet, so dass Sondertilgungen in Höhe von fast 5,5 Millionen US-Dollar erforderlich sind. Da zudem die Festcharterverträge im Juni des Jahres 2011 ausgelaufen sind, reichen die Einnahmen des Fonds bei Weitem nicht aus für die laufenden Kosten, den Kapitaldienst sowie Ausschüttungen an die Investoren. „Stellt die Royal Bank of Scotland, die seinerzeit den Schiffskredit gewährt hatte, keine zusätzlichen Darlehen zur Verfügung, werden in Kürze alle vier Gesellschaften des Flottenfonds „“BS Invest Chemikalientanker Flottenfonds I“ Insolvenz anmelden müssen“, befürchtet Fachanwalt Ahrens.

Investoren sollten möglichen Sanierungskonzepten nicht grundsätzlich und bedenkenlos zustimmen. Denn „in jedem Fall sollte sorgfältig geprüft werden, wie groß die Wahrscheinlichkeit ist, dass die Probleme dauerhaft gelöst werden können“, betont KWAG-Partner Jan-Henning Ahrens. Erfolg versprechender sei es hingegen häufiger, Schadenersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung oder mangelnder Prospektgestaltung geltend zu prüfen und dann auch vor Gericht durchzusetzen.

Das Team um die Grün­dungs­ge­sell­schaf­ter Rechts­an­wäl­te Jan-Hen­ning Ah­rens und Jens-Pe­ter Gie­schen be­steht aus aus­ge­wie­se­ne Spe­zia­lis­ten im Be­reich Ka­pi­tal­an­la­ge- und Ban­ken­recht. Al­lei­ne 5 der 12 An­wäl­tin­nen und An­wäl­te tra­gen den Titel „Fach­an­walt für Bank- und Ka­pi­tal­markt­recht“.
Durch enge Ko­ope­ra­tio­nen mit hoch qua­li­fi­zier­ten Steu­er­be­ra­tern und Wirt­schafts­prü­fern sowie un­se­rem Toch­ter­un­ter­neh­men KWAG-Con­sul­ting er­rei­chen wir einen wert­vol­len Kom­pe­tenz­vor­sprung in der Pro­zess- und Ver­hand­lungs­stra­te­gie – zum Nut­zen un­se­rer Man­dan­tin­nen und Man­dan­ten.
Zu un­se­ren Tä­tig­keits­schwer­punk­ten ge­hört au­ßer­dem das all­ge­mei­ne Bank­recht mit allen sei­nen Fra­ge­stel­lun­gen zu Dar­le­hen, Bank­si­cher­hei­ten und Sa­nie­run­gen.

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