Rechtsschutzversicherung: Der Baustein Verkehrs-Rechtsschutz ist in der heutigen Zeit unverzichtbar.

Ob Geschwindigkeitsübertretung, mangelhafte Reparatur, falsche Schadstoffklasse oder Bußgeldverfahren: Streitpunkte rund um das Thema Verkehr gibt es genügend. Eigentlich ist die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung unverzichtbar für motorisierte Verkehrsteilnehmer.
Rechtsschutzversicherung: Der Baustein Verkehrs-Rechtsschutz ist in der heutigen Zeit unverzichtbar.

Jeder Bundesbürger nimmt an der Rechtsordnung teil und muss sich an einer Vielzahl von Regelungen und Gesetze halten. Gerade im Straßenverkehr gilt es so viele Dinge zu beachten, ansonsten droht die Gefahr, durch Fahrlässigkeit z. B. Dritten einen Schaden zuzufügen. Daher ist die Rechtsschutzversicherung in diesem Bereich auch unverzichtbar.

Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie hier: http://vergleichen-und-sparen.de/verkehrsrechtsschutzversicherung.html

Selbst wenn man als Autofahrer nicht einer Unfallsituation Schuld hat, so ist es doch ein mühsames Unterfangen, seine Ansprüche im Schadensfall wie z. B. Schmerzensgeld oder Schadensersatz durchzusetzen. Außerdem kann ein Straf- oder Bußgeldverfahren wegen einer Sekunde der Unachtsamkeit nicht nur den Führerschein kosten, sondern auch empfindliche Geld- oder Freiheitsstrafen nach sich ziehen.

Der Verkehrs-Rechtsschutz wird daher allen Personen angeboten, die Eigentümer oder Halter von auf ihren Namen zugelassenen Kraftfahrzeugen sind. Dazu gehören auch Motorfahrzeuge mit Versicherungskennzeichen.

Zu dieser Art der Rechtsschutzversicherung gehört ein umfangreiches Leistungspaket:

– Schadensersatz-Rechtsschutz für die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen wegen Personen- oder Sachschäden und den daraus eventuell resultierenden Vermögensschäden.
– Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht für Verträge rund um das Thema Auto, z. B. beim Kauf oder Verkauf des Fahrzeuges oder für Rechtsstreitigkeiten bei der Reparatur eines Fahrzeuges
– Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten für Rechtsstreitigkeiten um die Eingruppierung in eine bestimmte Schadstoffklasse oder die Anerkennung von Steuervergünstigungen z. B. für Schwerbehinderte.
– Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen bei Entzug oder Wiedererlangung der Fahrerlaubnis, Anordnung zum Führen eines Fahrtenbuches oder Anordnung zur Teilnahme am Verkehrsunterricht.
– Straf-Rechtsschutz beim Vorwurf eines verkehrsrechtlichen Vergehens: Durch einen verursachten Verkehrsunfall kommt es zu Personenschäden, die Folge ist ein langwieriges Verfahren, in dem es um eine erhebliche Geldstrafe und um den Führerscheinentzug geht.
– Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz beim Vorwurf der Missachtung von z. B. Geschwindigkeitsbegrenzung oder Sicherheitsabständen

Inhalt dieser Rechtsschutzversicherung ist auch der Fahrer-Rechtsschutz. Somit ist der Versicherungsnehmer auch als berechtigter Führer fremder Fahrzeuge geschützt und kann im Schadensfall mit den Leistungen aus dem Verkehrs-Rechtsschutz rechnen.

Bildquelle: Rainer Sturm, www.pixelio.de
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