ProService informiert: Crashvorsorge mit Papiergold nicht möglich

ProService informiert: Crashvorsorge mit Papiergold nicht möglich

Der Aktienmarkt boomt ohne Pausen. Das Szenario erinnert an die Zeiten Anfang der 2000er Jahre, als die Technologieblase entstand, sich immer weiter aufblähte und dann platzte. Experten machen darauf aufmerksam, dass eine nie dagewesene Korrektur zu erwarten ist. Es soll ein Crash am Aktienmarkt bevorstehen, wie ihn die Geschichte noch nicht gesehen hat.

Es ist eine schwierige Entscheidung. Was ist richtig? Ist es ratsam, sich jetzt einem sicheren Hafen zuzuwenden? Oder kostet es Geld, wenn man am Aktienmarkt nicht mitmischt? Das Problem ist, dass niemand verlässliche Aussagen darüber äußern kann, wann dieser Anstieg der Kurse vorbei sein kann. Wenn man dabei ist und den Zeitpunkt für einen rechtzeitigen Ausstieg versäumt, kann das sehr tragisch enden. Sobald jeder beginnt zu verkaufen, stürzen die Kurse ins Bodenlose und dann werden gewaltige Vermögen vernichtet.

Edelmetalle garantierten bisher immer Sicherheit. Deshalb engagieren sich Investoren zum Beispiel in Gold-Wertpapieren, in der Hoffnung, einer höheren Sicherheit als bei anderen Papieren. Zu den Gold-Wertpapieren zählen Goldminenaktien, Exchange Traded Funds (ETF), Exchange Traded Commodities (ETC), Exchange Traded Notes (ETN), an den Goldpreis gekoppelte Zertifikate sowie auch Fondsanteilscheine. Der Investor kauft einen Anteil an einem Fonds oder ein festverzinsliches Wertpapier. Dieses Papier ist dann an den Goldkurs gekoppelt bzw. bildet diesen ab. Vorteilhaft sind die gute Veräußerbarkeit über eine Börse, transparente Preise und die einfache Abwicklung über ein eigenes Depot.

Allerdings existieren auch einige Nachteile. Diese Wertpapiere sind Geldwerte. Sie verbriefen lediglich Rechte und sind kein substanzieller Besitz. Außerdem sind diese Wertpapiere für den sicherheitsliebenden Privatanleger aufgrund ihrer starken Schwankungen nicht sehr gut geeignet. Investmentfonds und auch börsengehandelte Fonds (Exchange Traded Funds) dürfen von Gesetzes wegen nur maximal zu 30% in physisches Gold investieren, um für den öffentlichen Vertrieb zugelassen zu werden. Das gilt für Exchange Traded Commodities (ETC) zwar nicht, jedoch handelt es sich bei diesen nur um Zertifikate, die schuldrechtliche Ansprüche verbriefen. Wird das emittierende Unternehmen eines Zertifikates zahlungsunfähig, kann der Investor einen Totalverlust erleiden. Zertifikate und ETC sind rechtlich betrachtet Schuldverschreibungen eines Anbieters. Diese können teilweise mit Gold gedeckt werden. Dann hätte der Anleger im Falle einer Insolvenz des Anbieters einen Anspruch auf Gold, jedoch wäre dieses Teil der Insolvenzmasse. Die Durchsetzung von Ansprüchen könnte sich daher als nicht sehr einfach oder sogar unmöglich erweisen. Es gibt auch keine Einlagensicherungsmechanismen deutscher oder internationaler Finanzinstitute für die Sicherung von Ansprüchen aus Wertpapieren.

Es existiert auch eine steuerliche Komponente. Wertpapiergewinne unterliegen in Deutschland der Abgeltungsteuer. Dadurch müssen Veräußerungsgewinne oder Erträge entsprechend versteuert werden. Physisches Gold fällt grundsätzlich nicht unter die Abgeltungsteuer. Erträge aus physischem Gold sind Kursgewinne und diese sind nach einer Haltefrist von einem Jahr steuerfrei. Bei einem Verkauf unterhalb eines Jahres nach Kauf erzielte Kursgewinne müssen mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert werden. Da ein Goldinvestment immer eine langfristige Angelegenheit sein sollte, stellt die Steuer somit keinen Nachteil dar. Ein langfristiges Investment in physisches Gold ist somit ein gutes Argument für einen langfristig denkenden und eher sicherheitsorientierten Investor.

Unabhängige Berater und Finanzinstitute empfehlen gern den Erwerb von Goldminenaktien oder entsprechenden Fonds. Die Kurse dieser Wertpapiere entwickeln sich meist in die gleiche Richtung wie der Goldpreis, allerdings mit stärkerem Ausschlag. Man bezeichnet so etwas als ein „gehebeltes“ Investment. Die Erträge von Goldminenbetreibern steigen mit ansteigendem Goldpreis, während die Förderkosten meist konstant bleiben. Der Gewinn der Unternehmen steigt dann überproportional im Vergleich zum Goldpreis, was die Ursache für den hohen Anstieg ist. Jedoch passiert das auf die gleiche Weise in die Gegenrichtung, wenn der Goldkurs sinkt. Denn dann sinkt der Gewinn des Unternehmens ebenfalls überproportional und das Unternehmen könnte sogar in die Verlustzone gelangen. Da Gold ein kein unbegrenzter Rohstoff ist, steigen die Förderkosten tendenziell immer weiter an, da es immer schwieriger wird, neue Goldvorkommen zu finden. Goldminenunternehmen können somit auch Pleite gehen. Der Preis von physischem Gold kann zwar sinken, Gold wird aber stets seinen Substanzwert behalten. Physisches Gold kann nicht Pleite gehen. Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass auch Goldminenaktien bei einem Crash der Börse in Mitleidenschaft geraten. Goldminenaktien sind somit genauso unsicher wie andere Aktien auch.

Ein Investment in Papiere von Goldminenbetreibern ist daher nur für den Anleger geeignet, der sich über die Risiken im Klaren ist und diese in Kauf nimmt. Solche Wertpapiere haben keinerlei Gemeinsamkeiten mit einer Anlage in physisches Gold und sind auch keine Alternative.

Die ProService AG aus Liechtenstein bietet statische und gemanagte Portfolios aus Gold, Silber, Platin und Palladium zu Bestpreisen an. Damit können die Chancen unterschiedlicher Edelmetalle miteinander vereint werden. Das Wichtigste ist aber, dass diese Edelmetalle in physischer Form vorliegen. Die Barren werden in einem Zollfreilager in der Schweiz, außerhalb der EU gelagert. Sinnvoller geht es nicht.

Die ProService AG ist ein Edelmetallanbieter, der auf Basis der offiziellen Londoner Fixing Kurse Silber, Platin, Palladium und Gold anbietet und verwahrt.

Unsere Kunden geniessen den Vorteil, Edelmetalle ohne Stückelungskosten erwerben zu können.

Zur Verwahrung des physischen Eigentums unserer Kunden nutzen wir eigene Lagerräume in einem Hochsicherheitstresor in der Schweiz.

Dadurch erzielen sie Mehrwertsteuerfreiheit auf alle Edelmetalle.

Darüber hinaus ist der Lagerraum einer externen Zugangskontrolle durch ein Sicherheitsunternehmen unterworfen.

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