Prokon: Der Tag X rückt näher

Eine Information des Deutschen Verbraucherschutzrings e.V. (DVS)

Prokon: Der Tag X rückt näher

Der DVS hilft geschädigten Anlegern

16. Januar 2014. Unterstützung und Kündigung. Die Anleger des angeschlagenen Windkraftunternehmens PROKON aus Itzehoe reagieren offensichtlich unterschiedlich. Nach Angaben von PROKON ist die Zahl der Genussrechtsinhaber, die ihr Geld im Unternehmen lassen wollen, in den vergangenen Tagen deutlich gestiegen. Allerdings gibt es aber nach wie vor auch weitere Kündigungen. Einen aktuellen Stand veröffentlicht PROKON auf der eigenen Homepage.

„Trotz dieser Entwicklung ist PROKON noch weit vom rettenden Ufer entfernt“, beurteilt Jana Vollmann, Geschäftsführerin des Deutschen Verbraucherschutzrings e.V. (DVS), die aktuellen Zahlen. PROKON benötigt Zusagen über 95 Prozent des Genussrechtskapitals. Das bedeutet, dass die Anleger lediglich rund 70 Millionen Euro kündigen dürfen. Das Volumen lag – nach den eigenen Veröffentlichungen des Unternehmens – am Donnerstagvormittag (16. Januar 2014) jedoch noch bei über 200 Millionen Euro. „Der Tag X kommt immer näher“, befürchtet die DVS-Geschäftsführerin (www.dvs-ev.net)

PROKON hat die rund 75.000 Anleger in einem Schreiben auf die Gefahr einer Insolvenz hingewiesen. Die Frist, die das Unternehmen den Genussrechtsinhabern gesetzt hat, läuft am Montag (20. Januar 2014) aus. „Gerade diese kurzfristige Terminsetzung spricht nicht gerade für einen vertrauensvollen Umgang mit den Geldgebern“, betont Jana Vollmann. Auch die Formulierung im Schreiben für kündigungswillige Anleger „Eine Insolvenz von PROKON nehme ich bewusst in Kauf“, wurde von vielen Anlegern aus ihrer Sicht als Drohung oder gar als Erpressung angesehen.

„Dass bei PROKON einiges im Argen liegt, zeigt sich auch daran, dass noch immer kein testierter Jahresabschluss für 2012 vorliegt“, erklärt die DVS-Geschäftsführerin.

Der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. (DVS) hat eine Arbeitsgemeinschaft für die PROKON-Anleger gegründet. Die Beteiligung ist kostenfrei. Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft erhalten eine professionelle Einschätzung (Erstbewertung) ihres Falles bzw. ihrer Unterlagen durch einen DVS-Vertrauensanwalt.

Weitere Informationen unter www.dvs-ev.net

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