PROKON-Anleger müssen aktiv werden – DVS-Arbeitsgemeinschaft

PROKON-Anleger müssen aktiv werden - DVS-Arbeitsgemeinschaft

Der DVS hilft geschädigten Anlegern

6. Mai 2014. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PROKON Regenerative Energien GmbH (Itzehoe) ist eröffnet. Damit sind aus Genussrechtsinhabern Gläubiger eines Insolvenzverfahrens geworden. Betroffene Anleger, so der Deutsche Verbraucherschutzring e. V. (DVS) in Erfurt, müssen sich nun schnellstens um professionelle Unterstützung kümmern.

Zwei wichtige Termine stehen für die betroffenen Anleger an. Die Gläubigerversammlung am 22. Juli 2014 in Hamburg und die Frist für die Forderungsanmeldung am 15. September 2014.

Gläubigerversammlung am 22. Juli 2014

In der Gläubigerversammlung geht es zunächst über einen detaillierten Bericht über den Zustand des Unternehmens. Außerdem wird über das Insolvenzverfahren abgestimmt. Claudia Lunderstedt-Georgi, Geschäftsführerin des DVS (www.dvs-ev.net): „Die Gläubigerversammlung ist für Genussrechtsinhaber die einzige Gelegenheit ihre eigene Stimme geltend zu machen und ihre Rechte einzufordern. Idealerweise sollte dies aber ein spezialisierter Anwalt übernehmen, der sich in der Materie des Anlage- und Insolvenzrechts bestens auskennt.“ Nur erfahrene und spezialisierte Rechtsanwälte sind in der Lage den möglichen Insolvenzplan genauestens zu prüfen, damit die PROKON-Anleger keine Rechte verlieren.

Forderungsanmeldung: Frist ist der 15. September 2014

Forderungsanmeldungen müssen frist- und formgerecht erfolgen. Die Forderungen müssen vollständig und belegbar sein. Die DVS-Geschäftsführerin: „Wie in der Insolvenzordnung geregelt ist, müssen alle Forderungen angemeldet werden. Also auch die, die vielleicht erst in ein paar Jahren fällig werden würden oder die noch nicht gekündigt worden sind.“ Wer sich sicher sein will, dass seine Forderungen gegenüber PROKON auch richtig angemeldet werden, sollte dies einem Anwalt überlassen. Zur Bündelung der Anlegerinteressen und zur fachgerechten Forderungsanmeldung hat der DVS die Arbeitsgruppe „PROKON“ gegründet.

Mögliche Schadensersatzansprüche

„Außerdem“, so Lunderstedt-Georgi weiter, „sollte geprüft werden, in wie weit von den Anlegern mögliche Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können.“

Schadensersatzansprüche könnten sich z. B. dann ergeben, wenn dem ehemaligen Firmengründer Carsten Rodbertus tatsächlich Anlagebetrug nachgewiesen werden kann. Diesen Verdacht bestätigen Recherchen der Zeitung „Die Welt“ und des ZDF-Magazins „Frontal 21“. In entsprechenden Berichten geht es um 75 Millionen Euro Anlegergelder, die Carsten Rodbertus in Wälder in Rumänien investiert haben will. Mit der Partnerfirma Hit Holzindustrie in Leipzig hatte der Ex-PROKON-Chef eine Firma in Rumänien gegründet, die Holz als Rohstoff nach Deutschland liefern sollte. Die Recherchen von „Die Welt“ und „Frontal 21“ hätten aber ergeben, dass das Holz über einen deutschen Zwischenhändler nach China verkauft worden sei. Claudia Lunderstedt-Georgi: „Die Partnerfirmen Hit Holzindustrie und Hit Timber sollen außerdem fast 300 Millionen Euro der Anleger als Darlehen bekommen haben.“ Auf den Web-Seiten, so berichtet die Online-Ausgabe welt.de, bilanzierte PROKON aber stets so, als gehörten die Firmen zur PROKON-Gruppe. „Dieser Etikettenschwindel könnte schon allein Anlagebetrug darstellen“, so die DVS-Geschäftsführerin.

Geschädigte Anleger können sich an den Deutschen Verbraucherschutzring e.V. (DVS) wenden

Der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. (Erfurt) hat für die Prokon-Anleger eine Arbeitsgemeinschaft gegründet. Geschädigte Anleger können sich der DVS-Arbeitsgemeinschaft „Prokon“ anschließen.

Weitere Informationen unter www.dvs-ev.net

Der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. (DVS)

Kompetente und effektive Unterstützung im Kampf gegen betrügerische Unternehmen.

Der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. (DVS) setzt sich seit Jahren gezielt für die Interessen geschädigter Verbraucher und Kapitalanleger ein. Oberstes Ziel des DVS ist es, einen privaten Verbraucherschutz in Deutschland weiter fest zu verankern, um so die Interessen der Verbraucher konsequent gegen betrügerische Unternehmen durchzusetzen.

Der DVS bündelt unter anderem die Interessen geschädigter Kapitalanleger und setzt diese gegen die schädigenden Unternehmen durch. Als eingetragener Verein arbeitet er mit spezialisierten und erfahrenen Rechtsanwälten zusammen.

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