Privathaftpflicht: Eltern haften für Ihre Kinder

Die Privathaftpflicht schützt vor den finanziellen Folgen einer Schadensersatzforderung. Vor allem Familien sollten auf diesen wichtigen Schutz niemals verzichten.
Privathaftpflicht: Eltern haften für Ihre Kinder

Wenn Eltern ihre Aufsichtspflicht für ihre Kinder verletzen und diese verursachen einen Schaden, dann haften die Eltern für die entstandenen Kosten. Daher ist gerade für Familien mit Kindern die Privathaftpflicht eine unverzichtbare Versicherung, denn ein Schaden kann sich schnell ereignen und dann ist zu klären, wie die Kosten getragen werden. Ohne Privathaftpflicht kann das schnell zu einem teuren Ereignis werden.

Informationen zur Privathaftpflicht finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/privathaftpflicht.html

Ein Wohnhausbrand in der Vergangenheit hat gezeigt, wie schnell die Eltern in die Haftung kommen können, wenn ihre Kinder beim Spiel auf der Pirsch sind. Am Rande eines Wohngebietes stand ein Mehrfamilienhaus, das schon ziemlich betragt war. Der Eigentümer konnte sich in der Vergangenheit nicht darum kümmern, so war dem Verfall Tür und Tor geöffnet. Nicht nur, dass sich nachts unbefugte Gäste einquartiert haben, auch tagsüber nutzten die Kinder aus der Nachbarschaft das Haus als Abenteuerspielplatz. Die Fenster und Türen waren verbrettert, aber wer sich auskannte, wusste auch einen Weg hinein.

Zwei Kinder, elf und zwölf Jahre alt, haben in der Dunkelheit des Hauses umherliegende Pappe angezündet, um Licht ins Dunkel zu bringen. Das aber mit einem solchen Erfolg, dass bald darauf das ganze Haus in Flammen stand. Glücklicherweise befanden sich keine ahnungslosen und ungebetenen Logiergäste im Haus. Die Feuerwehr konnte nichts mehr retten. Bedingt durch die Brandlast im Haus mit Müll und Unrat brannte das Objekt bis auf die Grundmauern ab. Durch die Gebäudeversicherung des Eigentümers wurde der Schaden nun übernommen, doch dann waren die Eltern der beiden Kinder an der Reihe. Die Privathaftpflicht soll für die Eltern in Regress genommen werden, da hier die Kinder die Schadensverursacher waren.

Die Privathaftpflicht erfüllt in erster Linie den Zweck, einen berechtigten Schadensersatzanspruch eines geschädigten Dritten zu regulieren. Allerdings wird geprüft, ob der Anspruch überhaupt gerechtfertigt ist. Und in diesem Fall kam es zu einem Gerichtsverfahren, da die Privathaftpflicht den Schaden nicht übernehmen wollte. Der Grund: Das abgebrannte Gebäude war bereits vor dem Schaden in keiner Weise gegen unbefugtes Betreten ausreichend gesichert. Es waren keine Bauzäune zur Sicherung vorhanden, ebenso war der Einstieg über mehrere beschädigte Fenster möglich. Das war auch so ziemlich allen Kindern in der Nachbarschaft bekannt.

Das Gerichtsverfahren, das die Privathaftpflicht angestrebt hat, brachte einen Teilerfolg. Zwar haften hier die betroffenen Eltern grundsätzlich für den Schaden, den ihre Kinder verursacht haben, aber der Gebäudeeigentümer muss sich eine erhebliche Mitschuld anrechnen lassen. Er bleibt auf über 40 Prozent seines Schadens sitzen.

Bildquelle: Günther Gumhold, www.pixelio.de

IAK Industrie Assekuranz Kontor GmbH
Horster Str. 26-28
46236 Bottrop

Postfach 10 07 02
46207 Bottrop

Tel. (02041) 77 44 7 – 0
Fax (02041) 77 44 7 – 79
Email: service@vergleichen-und-sparen.de
Web: www.vergleichen-und-sparen.de

Gesellschafter: Ralf Becker zu 100 %
Geschäftsführer: Ralf Becker

Eingetragen im Handelsregister:
Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 4957

Wir sind ein unabhängiger Versicherungsmakler und bereits seit 1984 für unsere Kunden aktiv. Dabei stehen Sie als Kunde bei uns im Vordergrund – frei von Provisions- oder Gesellschafts-Interessen. Wir sind eben unabhängig und arbeiten mit über 360 Gesellschaften zusammen.

IAK GmbH
Manfred Weiblen
Horster Str. 26-28
46236 Bottrop
m.weiblen@iakgmbh.de
(02041) 77 44 7 – 46
http://www.vergleichen-und-sparen.de