Private Krankenversicherung: Ohne Kündigung PKV Beiträge sparen

Privamed24 bietet jetzt Privatversicherten einen kostenfreien Check zur Beitragsreduzierung innerhalb der bestehenden privaten Krankenversicherung an.

Private Krankenversicherung: Ohne Kündigung PKV Beiträge sparen

Private Krankenversicherung Tarifwechsel

Viele Versicherte der privaten Krankenversicherungen werden in diesen Tagen erneut mit Beitragserhöhungen konfrontiert. Es gibt jedoch Möglichkeiten, die PKV Beiträge nachhaltig zu reduzieren. Dies durch einen so genannten PKV Tarifwechsel innerhalb der bestehenden privaten Krankenversicherung nach § 204 VVG möglich.

Mit der Überarbeitung des PKV Tarifwechselrechts hat der Gesetzgeber die Rechte der Privatversicherten ab dem 1.1.2009 erheblich gestärkt. Danach haben PKV Versicherte die Möglichkeit in einen gleichartigen Tarif ihrer privaten Krankenversicherung zu wechseln. Alle bisher erworbenen Rechte aus dem bestehenden PKV-Vertrag bleiben uneingeschränkt bestehen.

Sehr oft sind durch einen so genannten PKV Tarifwechsel erhebliche Beitragsreduzierungen ohne Verlust der medizinischen Leistungsqualität zu erreichen. Da es natürlich nicht im Interesse der PKV Versicherer ist, niedrigere Beiträge bei gleichbleibenden Leistungen zu erwirtschaften, werden die PKV Kunden über ihre Möglichkeiten seitens der PKV Versicherer so gut wie nicht informiert. Versuchen die PKV Kunden einen Tarifwechsel selbst durchzuführen, werden sie mit teilweise abenteuerlichen Argumenten, oder uninteressanten Tarifangeboten von Ihrem Vorhaben abgebracht. Zu diesem Ergebnis ist auf die Stiftung Warentest laut einem Anfang diesen Jahres veröffentlichten Artikel gekommen.

Ein Tarifwechsel innerhalb der privaten Krankenversicherung kann jederzeit durchgeführt werden. Dies ist unabhängig von einer Beitragserhöhung der dem laufenden Versicherungsjahr möglich. Das Alter der Versicherten spielt bei einem PKV Tarifwechsel keine Rolle. Eine erneute Gesundheitsprüfung können die PKV Versicherer bei einem Wechsel in einen PKV Tarif mit gleichen Leistungen nicht verlangen. Die Altersrückstellungen aus dem bisherigen PKV Tarif werden vollumfänglich auf den neuen Tarif der privaten Krankenversicherung angerechnet. Leider wird fälschlicherweise in den Medien den Privatversicherten oft geraten, die Selbstbeteiligung zu erhöhen, oder Leistungen aus dem Vertrag herauszunehmen. Dies sollten privat Versicherte auf gar keinen Fall ohne eine Prüfung aller alternativen Tarifwechsel-Möglichkeiten in Betracht ziehen. Auch ein Tarifwechsel in den so genannten Standardtarif oder Basistarif der jeweiligen PKV sollte unbedingt vermieden werden.

Privatversicherte, die einen Tarifwechsel in der privaten Krankenversicherung durchführen möchten, sollten unbedingt einen qualifizierten Berater damit beauftragen. Detaillierte Kenntnisse der gesetzlichen Grundlagen, sowie der einzelnen Versicherungsbedingungen und Tarifmerkmale der PKV Tarife sind unbedingte Voraussetzungen, um bei einem Tarifwechsel das optimale Ergebnis für die Privatversicherten zu erreichen.

Das in Kassel ansässige und bundesweit tätige Beratungsunternehmen für Privatversicherte, Privamed24, hat sich auf die Beratung und Durchführung von Tarifwechseln in der privaten Krankenversicherung spezialisiert. Langjährig Privatversicherte können bei Privamed24 Ihrem PKV Vertrag kostenfrei auf die optimalen Möglichkeiten zu einem PKV Tarifwechsel prüfen lassen. Nur wenn die Mandanten des Rechtsdienstleisters auch tatsächlich einen Tarifwechsel in der jeweiligen PKV durchführen, ist ein einmaliges Beratungshonorar an Privamed24 zu entrichten. Somit ist für die PKV Versicherten gewährleistet, ohne Vorabkosten erst nach detaillierten Informationen über die Möglichkeiten zu einer Beitragsreduzierung in ihrer privaten Krankenversicherung zu entscheiden, ob ein Tarifwechsel für Sie in Frage kommt. Weitere umfangreiche Informationen zum Thema Tarifwechsel in der PKV erhalten Interessenten auf der Internetseite www.privamed24.de

Privamed24 ist eine Beratungsgesellschaft für Privatversicherte. Als von der IHK zugelassener Versicherungsberater nach § 34 e Abs.1 GewO, vertritt das Unternehmen ausschlißlich die Rechte von Versicherungsnehmern gegenüber der jeweiligen privaten Krankenversicherung. Zugelassenen Versicherungsberatern ist die Annahme von Zuwendungen jeder Art von Versicherungsunternehmen gesetzlich untersagt. Damit wird vom Gesetzgeber sichergestellt, dass Versicherungsberater ausschließlich im Interesse der Mandanten beraten und auch nur von diesen Honorare erhalten dürfen.

Kontakt:
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Thomas Ludolph
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