Pferdeversicherung: Schutz im Schadensfall für die vier Hufe

Auf die Pferdeversicherung verzichten bedeutet im Schadensfall die Kosten aus der eigenen Tasche zu bezahlen. Das kann jedoch in manchen Fällen zum Aus der eigenen finanziellen Existenz führen.
Pferdeversicherung: Schutz im Schadensfall für die vier Hufe

In der vergangenen Woche hat sich in Thüringen ein Vorfall ereignet, der dokumentiert, wie wichtig die Pferdeversicherung im Schadensfall für den Pferdehalter sein kann. Denn kommt es durch das Tier zu einem Schaden, egal welcher Art, haftet der Pferdehalter und muss für den Schaden geradestehen. Ein Grund mehr, sich über die Pferdeversicherung Gedanken zu machen, denn eine hohe Schadensersatzforderung kann existenzbedrohend sein.

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Am Mittwochabend kam es zu einem Verkehrsunfall in Waldau (Thüringen). Ein Pkw-Fahrer befuhr eine Landstraße, als ihm plötzlich einige Pferde ohne Reiter entgegenkamen. Die Kollision war nicht mehr zu vermeiden, das verletze Pferd trabte mit den anderen Pferden entlang der Landstraße weiter. Der Pkw-Fahrer blieb unverletzt, lediglich ein Blechschaden war zu beklagen.

Weitere Verkehrsteilnehmer wurden auf die Pferde aufmerksam und verständigten Polizei und Feuerwehr, damit die Tiere eingefangen werden konnten. Parallel zu dem Unfall haben sich die Pferdehalter auf die Suche gemacht. Sie waren auf einem mehrtägigen Ausflug mit elf Pferden unterwegs, für eine Übernachtung wurden die Tiere auf einer Koppel untergebracht, von der zehn Pferde an diesem Abend ausgebrochen sind. Inzwischen wurde auch mit Hubschraubern nach den Pferden gesucht, gegen Mitternacht wurde die Suche aber abgebrochen. Erst am Donnerstagmorgen konnten alle Tiere eingefangen werden. Das Pferd, das mit dem Auto kollidiert ist, musste tierärztlich behandelt werden. Der Schaden an dem Pkw belief sich auf rund 1.300 Euro, die Kosten für die Suchaktion lassen sich noch nicht beziffern.

Die Pferdeversicherung deckt Personen, Sach- und Vermögensschäden, je nach Tarif mit bis zu 15 Mio. Euro. Bei dem Unfall war neben dem Sachschaden, der verhältnismäßig gering ausfiel, kein Personenschaden zu beklagen. Das wäre sicherlich eine teure Angelegenheit für die Pferdehalter geworden, wenn im Hintergrund keine Pferdeversicherung vorhanden ist, die sich dem Schaden annimmt. Ein Vermögensschaden dürfte bei diesem Vorfall nicht entstanden sein, denn Feuerwehr und Polizei handeln im öffentlichen Interesse.

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Bildquelle: Regina Mohr, www.pixelio.de
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