Pferdehaftpflicht: ein kleiner Tritt und seine Folgen

Pferdehalter haften im Schadensfall, wenn ihr Pferd einen Schaden verursacht. So regelt es das Bürgerliches Gesetzbuch. Ohne Pferdehaftpflicht kann das aber schnell Existenz bedrohend werden.
Pferdehaftpflicht: ein kleiner Tritt und seine Folgen

Die Pferdehaftpflicht gehört zu den wichtigsten Versicherungen zum Schutz von Ross und Reiter im Schadensfall. Sie schützt den Pferdehalter vor Schadensersatzforderungen, wenn der große Vierbeiner mal ausgetreten hat. Personen-, Sach- und Vermögensschäden können so von der Pferdehaftpflicht reguliert werden. Stellt sich eine Schadensersatzforderung als unberechtigt heraus, so wehrt die Pferdehaftpflicht die Ansprüche des vermeintlichen Geschädigten auch notfalls vor Gericht auf eigene Kosten ab.

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Mit einem Tritt musste sich auch die Pferdehaftpflicht von Monika Kamps befassen. Dabei ging es um einen Schaden von rund 300 Euro, denn ihr Pferd verursacht hat. Bei der Pflege der Hufe durch den Tierarzt ist diesem sein Handy aus der Brusttasche gefallen. Noch bevor er reagieren konnte, hat das Pferd den Huf wieder abgesetzt – genau auf das Handy. Ob der Tierarzt allerdings den Anspruch durchsetzen kann, bleibt fraglich. Denn ein Handy kann bekanntermaßen sehr schnell aus der Brusttasche fallen – der Schaden wäre also begünstigt durch den Geschädigten selber.

Das Pferde sich untereinander nicht immer vertragen ist eine bekannte Sache. Und wenn es dabei zu Verletzungen kommt, leistet die Pferdehaftpflicht des Halters, dessen Pferd einen Artgenossen verletzt hat. So hat sich auch mit den beiden Pferden von Paula Leisner und Brigitte Jansen zugetragen. Die beiden Pferde befanden sich auf einer Koppel, Frau Jansen bemerkte, wie die Stute von Frau Leisner heftig nach ihrem Pferd getreten hat. Bei der Betrachtung waren mehrere blutige Wunden zu sehen, der Tierarzt musste sich der Sache annehmen. Es wurden noch Blutergüsse und Sehnenschäden diagnostiziert. Das Pferd von Frau Jansen bekam Schmerzmittel und mehrere Wochen Stallruhe verordnet. Die Kosten für die Heilbehandlung übernimmt die Pferdehaftpflicht von Frau Leisner.

Der Transport mit einem Pferdeanhänger kann für Ärger sorgen, besonders dann, wenn es sich um ein geliehenes Gefährt handelt und das Pferd im Innenraum mit den Hufen Schäden verursacht hat. Die Stute von Christiane Hermann hat beim Transport vom Reitstall zum Tierarzt einen solchen Schaden verursacht. Dabei wurden die Innenwandverkleidung und eine Metallkiste beschädigt. Der Schaden lag bei rund 300 Euro. Sofern in der Pferdehaftpflicht Schäden an gemieteten Anhängern mit versichert sind, braucht sich Frau Hermann keine Gedanken zu machen.

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