Papiergold nicht zwangsläufig physisch abgesichert

Papiergold nicht zwangsläufig physisch abgesichert

(Bildquelle: Fotolia, Urheber: MK-Photo, ID: #122526919)

Neben physischem Gold werden auch zahlreiche Investitionsmöglichkeiten in sogenanntes Papiergold angeboten. Manche Investoren scheuen sich davor, den Aufwand der Verwahrung einzugehen und investieren daher einen Teil ihres Vermögens indirekt über Wertpapiere in Gold. Doch nicht jedes dieser Wertpapiere ist auch mit physischem Gold hinterlegt.

Wenn es bei einer Investitionsentscheidung um Papiergold mit Goldhinterlegung geht, stehen Exchange Traded Funds (ETFs) und Exchange Traded Commodities (ETCs) zur Wahl. Allerdings sind das, obwohl der Name sehr ähnlich ist, völlig verschiedene Anlagemöglichkeiten. Die Bezeichnung ETC verleitet viele Investoren, Vergleiche zu ETFs zu ziehen. Letztere sind börsengehandelte Indexfonds, sind also Sondervermögen und für den Fall einer Pleite des Initiators geschützt. Exchange-Traded Commodities sind kein Sondervermögen. Hier besteht daher ein Ausfallrisiko, was man immer im Hinterkopf behalten sollte. Die Anbieter beteuern zwar, dass dieses Ausfallrisiko gering sei, jedoch ist es trotzdem vorhanden.

Da es in unserem Land keine zugelassenen Fonds auf nur einen einzigen Rohstoff gibt, wird seitens der Emittenten der Umweg über Zertifikate eingeschlagen. Dabei verfolgen die Anbieter das Ziel, durch eine physische Hinterlegung und die Abkopplung vom sonstigen Geschäft eine bestmögliche Sicherheit für die Anleger zu schaffen. In Deutschland werden physisch hinterlegte ETCs wie zum Beispiel Xetra-Gold und Euwax-Gold angeboten. Damit ist es dem Investor möglich, auf unkomplizierte Art und Weise börsentäglich zu kaufen und zu veräußern. Die Aufbewahrung entfällt, da das hinterlegte Gold vom Anbieter gelagert wird. Allerdings fällt meist eine kleine Gebühr an. Da die Papiere mit Gold gedeckt sind, ist normalerweise auch die Auslieferung denkbar. Dafür ist es jedoch notwendig, dass der Investor vor dem Kauf mit seiner Depotbank redet, ob diese eine Auslieferung ermöglicht und wie das gemacht wird.

Vorsicht: Zertifikate ohne Goldhinterlegung

Investoren, die Gold als reines Spekulationsgut sehen, finden eine stattliche Anzahl von Zertifikaten vor, die keine Goldhinterlegung besitzen. Hier ist tatsächlich nur das papierne Versprechen im Spiel, dementsprechend riskant sind diese Papiere dann auch. Bonuszertifikate sind ein Beispiel dafür, vergleichsweise hohe Renditen mit überschaubarem Risiko zu erzielen. Die Renditen p.a. liegen je nach Barrierehöhe zwischen 3,6 und 6,9 Prozent, vorausgesetzt eine Partizipation erfolgt an einem steigenden Goldpreis. Die sogenannte Barriere kann höher oder niedriger liegen. Liegt diese niedriger, wird das Papier sicherer. Erreicht der Goldkurs die Barriere oder untersteigt sie, bewegt sich das Zertifikat entsprechend dem Goldpreis. Dafür entfällt dann die Bonuszahlung. In diesem Fall können allerdings auch recht schnell stattliche Verluste auftreten. Existiert keine Barriere, profitiert der Investor auch dann, wenn der Goldkurs über die für die Bonuszahlung festgelegte Marke steigt. Allerdings ist er dann nicht bei Einbrüchen des Goldkurses geschützt.

Goldminenaktien

Unabhängige Berater und Finanzinstitute empfehlen gern den Erwerb von Goldminenaktien oder entsprechenden Fonds. Die Kurse dieser Wertpapiere entwickeln sich meist in die gleiche Richtung wie der Goldpreis, allerdings mit stärkerem Ausschlag. Man bezeichnet so etwas als ein „gehebeltes“ Investment. Die Erträge von Goldminenbetreibern nehmen mit steigendem Goldpreis zu, während die Förderkosten meist konstant bleiben. Der Gewinn der Unternehmen steigt dann überproportional im Vergleich zum Goldpreis, was die Ursache für den hohen Anstieg ist. Jedoch passiert das auf die gleiche Weise in die Gegenrichtung, wenn der Goldkurs sinkt. Denn dann sinkt der Gewinn des Unternehmens ebenfalls überproportional und das Unternehmen könnte sogar in die Verlustzone gelangen. Da Gold ein kein unbegrenzter Rohstoff ist, steigen die Förderkosten tendenziell immer weiter an, da es immer schwieriger wird, neue Goldvorkommen zu finden. Goldminenunternehmen können somit auch Pleite gehen. Der Preis von physischem Gold kann zwar sinken, Gold wird aber stets seinen Substanzwert behalten. Physisches Gold kann nicht Pleite gehen.

Ein Investment in Papiere von Goldminenbetreibern ist daher nur für den Investor geeignet, der sich über die Risiken im Klaren ist und diese in Kauf nimmt. Solche Wertpapiere haben keinerlei Gemeinsamkeiten mit einer Anlage in physisches Gold und sind auch keine Alternative.

Die PIM Gold und Scheideanstalt GmbH mit Geschäftsführer Mesut Pazarci, aus Heusenstamm bietet den physischen Kauf der Edelmetalle Gold, Silber, Platin und Palladium an. Damit können die Vorteile verschiedener Edelmetalle miteinander kombiniert werden. Die kostengünstige Lagerung im Zollfreilager ermöglicht es den Kunden der PIM, jederzeit ihre Edelmetalle in physischer Form abzuholen und mit nach Hause zu nehmen. Mehr Sicherheit ist nicht möglich.

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Die PIM GOLD und Scheideanstalt GmbH ist einer der führenden Edelmetalllieferanten in Deutschland und auch in Europa. Der Markt der Edelmetallraffinerien und -großhändler ist überschaubar. PIM GOLD zeichnet sich im Wettbewerb durch seine Flexibilität, seine Vielfalt und vor allem durch seine guten Preise aus.

Seit der Gründung im Jahr 2008 hat sich innerhalb der jungen Firmenhistorie vieles verändert. Schritt für Schritt und Jahr für Jahr entwickelt sich das Wachstum unseres Unternehmens immer weiter und das mit großem Erfolg.

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