Neue Lohnpfändungsgrenzen!

Mit Wirkung zum 01.07.2013 gelten neue Pfändungsbeiträge. Insbesondere Arbeitgeber müssen dies bei der Lohnabrechnung beachten, um Fehler mit Haftungsfolgen zu vermeiden. Der bewährte Ratgeber „Lohnpfändung 2013“ erfasst umfassend Pfändungsverfahren, Umfang und Wirkung der Pfändung, Pfändungsschutz, Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens sowie zahlreiche Sonderfälle.

Neue Lohnpfändungsgrenzen!

Die inhaltlichen Schwerpunkte

– Systematische Erläuterungen zur Lohnpfändung mit praxisgerechten Hinweisen, z.B. zu den Rechtsgrundlagen, zum Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zur Errechnung des pfändbaren Einkommens
– Tabellen zu den pfändbaren Beträgen (Monat, Woche, Tag)
– Pfändungsschutz bei Kontenpfändung
– Hohe Praxisrelevanz durch zahlreiche Beispiele, Übersichten, Schaubilder und Muster

Das ist neu

– Aktuelle Pfändungsgrenzen ab dem 01.07.2013

– Aktuelle Gesetzesänderungen, Rechtsprechung und Literatur

– Verbindlich eingeführte neue Zwangsvollstreckungsformulare

– Amtliche Formulare zum Pfändungs- und Überweisungsbeschluss

Mehrwert inklusive:

Der kostenlose Zugang zur Online-Datenbank (der Freischaltcode ist im Werk enthalten) enthält neben dem Volltext des Ratgebers einen Pfändungsrechner, ein Lohn- und Gehalt-Berechnungsprogramm, Gesetzestexte und BGH-/BAG-Urteile.

Autor: Professor Udo Hintzen, Diplom-Rechtspfleger, Berlin

Lohnpfändung 2013, Ratgeber inkl. Zugang zur Online-Datenbank, 30. Aufl. 2013, ca.130 Seiten,
ISBN 978-3-08-314013-9, Preis EUR 46,80

Stollfuß Medien mit Sitz in Bonn wurde 1913 als Fachverlag gegründet und zählt heute zu einem der bundesweit führenden Medien- und Softwarehäusern mit Kernkompetenz in den Bereichen Steuern, Wirtschaft und Recht. Stollfuß Medien bietet eine breite Palette an Fachliteratur an. Eine Fülle von Online-Fachdatenbanken für die mobile Recherche und effiziente Software-Komplettlösungen für Steuerberater, Wirtschaftsbüros, die gewerbliche Wirtschaft und Unternehmenssteuerabteilungen runden das breite Leistungsspektrum ab.

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Carsten Priesel (verantwortlich i.S.d.RStV)
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