Mitarbeiter weg, Jahresurlaub noch da: Blaumachen hat im Sommer Hochsaison

Fingierte Krankschreibungen im Urlaub belasten Unternehmen – und sind schwer aufzudecken: Tipps vom Experten

Mitarbeiter weg, Jahresurlaub noch da: Blaumachen hat im Sommer Hochsaison

Urlaub ist etwas Wunderbares, aber regelmäßig viel zu schnell vorbei. Ein scheinbar cleverer Trick, damit sich das Urlaubskonto weniger schnell leert, ist eine vorgetäuschte Erkrankung: Wer ein paar Tage Grippe vortäuscht, bekommt die Urlaubstage nach der Rückkehr an den Arbeitsplatz wieder gutgeschrieben. So einfach, so schlecht – denn auch diese besonders schwer nachweisbare Variante des Lohnfortzahlungsbetrugs ist eine Straftat, die ehrliche Mitarbeiter benachteiligt und das Unternehmen sowie die Allgemeinheit wirtschaftlich schädigt. Wie Arbeitgeber deshalb mit einem begründeten Verdacht umgehen sollten und wie sie sich vor Blaumachern im Urlaub schützen können, weiß Jochen Meismann, Geschäftsführer der Detektei A Plus, aus jahrelanger Erfahrung.

Es ist ausgesprochen ärgerlich, wenn eine Erkrankung die Urlaubspläne zunichte macht. Immerhin aber gehen die freien Tage, an denen ein Arbeitnehmer das Bett hüten muss, nicht verloren. „Praktisch ist es so, dass der Urlaub mit der Krankschreibung endet. Anders gesagt: Wer sich gleich ein Attest besorgt, kann die Tage später nachholen“, erklärt Jochen Meismann von der Detektei A Plus. Diese Regelung empfinden manche Mitarbeiter als Einladung, ihr Urlaubskonto durch eine fingierte Krankschreibung aufzubessern. Ein Unrechtsbewusstsein fehlt den Blaumachern meist: Wie eine Umfrage kurz vor der WM ergab, wollten allein während der Fußball-Weltmeisterschaft rund 1,4 Millionen Arbeitnehmer vorsätzlich krankfeiern. Im Schnitt planten sie, zwei Tage blauzumachen. Dies entspricht einem wirtschaftlichen Schaden von rund einer halben Milliarde Euro – und kann sogar strafrechtlich relevant sein. „Wenn der Arbeitgeber eine vorgetäuschte Krankmeldung nachweisen kann, darf er dem Schwindler sofort fristlos kündigen“, erklärt Jochen Meismann. „Der Knackpunkt ist nur, dass gerichtsfeste Beweise ohne professionelle Hilfe meist schwer beizubringen sind.“

Wer die Täuschung nicht ahndet, öffnet Betrügern Tür und Tor
Die Beweislast liegt nämlich auf Seiten des Unternehmens. Doch dies ist noch lange kein Grund, Blaumachern freie Bahn zu lassen, meint der Chef der Detektei A Plus: „Falsche Krankschreibungen führen zu erheblichen finanziellen Schäden. Wer die Täuschung nicht ahndet, öffnet weiteren Fällen von Betrug Tür und Tor. “ Wichtig ist zunächst darauf zu achten, dass der Mitarbeiter seine Pflichten erfüllt: Wer im Urlaub erkrankt, muss den Arbeitgeber sofort und auf dem schnellst möglichen Weg von der Krankheit und ihrer voraussichtlichen Dauer unterrichten. Er sollte auch eine Kontaktadresse am Ferienort hinterlassen. Ab dem vierten Tag ist er verpflichtet, ein Attest einzureichen – er kann es aus dem Urlaub faxen oder mailen. „Der Arbeitgeber hat sogar das Recht, ab dem ersten Tag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu fordern“, sagt Jochen Meismann: „Wenn Zweifel bestehen, sollte er diese Möglichkeit durchaus ausschöpfen.“ Ein Verdacht wäre etwa berechtigt, wenn der Mitarbeiter auch sonst auffallend oft fehlt, vor allem am Anfang oder Ende der Arbeitswoche. Auch bei widersprüchlichen Details, rückdatierten Attesten oder einem vorangegangenen innerbetrieblichen Konflikt sollten Arbeitgeber hellhörig werden.

Angeblich Kranke, die sich am Strand vergnügen
Ein Problem für den Chef ist oft: Als Laie fehlen ihm die Mittel, die Angaben auf dem Attest zu überprüfen. „In den Ferien lassen sich Angestellte besonders leicht dazu verleiten, Extra-Freizeit zu erschwindeln“, weiß der Chef-Ermittler, „denn viele Täter fühlen sich fernab ihres Wohnorts unbehelligt.“ Generell gilt: Wer sich bei Aktivitäten erwischen lässt, die seiner Arbeitsunfähigkeit widersprechen, riskiert die Kündigung. Ein effektives Mittel, um Betrügern das Handwerk zu legen, ist daher ein fachgerechter Observationseinsatz. Hierbei beobachten Detektive den Mitarbeiter diskret, um zu ermitteln, wie plausibel seine Krankmeldung ist. „Ein bundesweit agierender Dienstleister ist ohne Weiteres in der Lage, den Urlauber auch in den Alpen oder an der Ostsee zu observieren. Auch im Ausland sind unsere Detektive regelmäßig tätig, um Blaumacher zu überführen. Arbeitsunfähigkeit bedeutet zwar nicht zwangsläufig Bettruhe. Aber wenn sich herausstellt, dass sich der angeblich Kranke den ganzen Tag in den Bergen oder am Strand vergnügt hat, helfen ihm keine Ausflüchte mehr.“ Im Anschluss hat der Arbeitgeber meist genug Beweise an der Hand, um sich juristisch zu wehren, so Jochen Meismann: „Wenn erwiesen ist, dass der Mitarbeiter pflichtwidrig gehandelt hat, hat er gegen seinen Arbeitgeber juristisch kaum eine Chance.“

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Über die A Plus Detektei
Die A Plus Detektei wurde 1995 von Jochen Meismann gegründet. Das bundesweit operierende Unternehmen mit Spezialisierung auf professionelle, hochwertige und gerichtsverwertbare Observationen und Ermittlungen hat seinen Sitz in Dorsten/NRW. Als Privat- und Wirtschaftsdetektei mit einer Vielzahl von Dependancen in ganz Deutschland verfügt die A Plus Detektei bundesweit über qualifizierte Teams und Mitarbeiter, die z.T. über langjährige Erfahrung bei staatlichen Ermittlungseinheiten, Geheimdiensten oder Polizeibehörden verfügen.

Detektei A Plus
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