Markenrechtsstreit: LegalCareers GmbH setzt sich vor dem OLG Hamburg gegen Karriere-Jura GmbH durch

Markenrechtsstreit: LegalCareers GmbH setzt sich vor dem OLG Hamburg gegen Karriere-Jura GmbH durch

LegalCareers – Der Juristische Stellenmarkt

In einem Marken- und Wettbewerbsrechtsstreit zwischen den beiden juristischen Stellenportalen LegalCareers (www.legalcareers.de) und Karriere-Jura hat sich die LegalCareers GmbH vor dem Oberlandesgericht Hamburg durchgesetzt.

Die Karriere-Jura GmbH (vormals Dr. von Göler Verlagsgesellschaft mbH) hatte mit ihrer Klage vor dem Landgericht Hamburg von der LegalCareers GmbH zunächst die Freigabe der Internet-Domain „legalcareers.de“ verlangt (Az. 416 HKO 69/11). Die LegalCareers GmbH hatte im Gegenzug Widerklage erhoben und unter anderem beantragt festzustellen, dass sie durch die Benutzung des Zeichens „LegalCareers“ die Kennzeichenrechte der Karriere-Jura GmbH nicht verletzt. Zudem beantragte die LegalCareers GmbH nach § 19c MarkenG die Veröffentlichung des Urteils auf Kosten der Karriere-Jura GmbH.

Nachdem die LegalCareers GmbH mit Teilurteil vom 27.09.2011 bereits erstinstanzlich vor dem Landgericht Hamburg überwiegend erfolgreich war, hat das Oberlandesgericht Hamburg mit Urteil vom 27.09.2013 die von der Karriere-Jura GmbH eingelegte Berufung zu einem weit überwiegenden Teil als unbegründet zurückgewiesen (Az. 5 U 245/11). Soweit ersichtlich, hat damit auch erstmals ein Oberlandesgericht einem markenrechtlichen Anspruch auf Veröffentlichung eines Urteils auf Kosten des Gegners nach § 19c MarkenG stattgegeben. Zur Begründung des berechtigten Interesses der LegalCareers GmbH an der Urteilsveröffentlichung schloss sich das Oberlandesgericht dem Urteil der Vorinstanz an, wonach die Karriere-Jura GmbH „mehrfach gegenüber Dritten fehlerhafte Behauptungen in Bezug auf die [LegalCareers GmbH] bzw. von dieser (angeblich) begangene Rechtsverletzungen bzw. dieser angeblich nicht zustehende Rechte gemacht hat“.

Das Urteil ist überwiegend rechtskräftig. Lediglich in Bezug auf eine von sieben Ziffern des Urteilstenors hat die Karriere-Jura GmbH beim Bundesgerichtshof eine Beschwerde gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts eingelegt, die Revision nicht zuzulassen. Dabei geht es um den Ausspruch des Gerichts, wonach es der Karriere-Jura GmbH untersagt ist, das Zeichen „Legal-Career“ im geschäftlichen Verkehr zu Wettbewerbszwecken zur Kennzeichnung eines juristischen Stellenportals in einer bestimmten Ausgestaltung zu benutzen.

Zwischen den Parteien waren und sind zudem zahlreiche weitere marken-, register- und wettbewerbsrechtliche Verfahren anhängig. Die Karriere-Jura GmbH hatte zuvor unter anderem mittels einer zunächst erlassenen und später aufgehobenen einstweiligen Verfügung vor dem Landgericht Hamburg erfolglos versucht, der LegalCareers GmbH die Benutzung des Zeichens „LegalCareers“ zur Kennzeichnung eines juristischen Stellenportals zu untersagen (Az. 407 HKO 48/11; Urteil ist rechtskräftig).

Der prozessführende Rechtsanwalt Dr. Michael Nielen von der Kanzlei Maucher Börjes Jenkins zeigt sich mit dem Urteil sehr zufrieden: „Mit seiner Entscheidung hat das Oberlandesgericht Hamburg klargestellt, dass die von uns vertretene LegalCareers GmbH die älteren Rechte an dem Zeichen „LegalCareers“ hat. Die Karriere-Jura GmbH kann unserer Mandantin daher die Benutzung dieses Zeichens nicht verbieten.“

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