Liberalisierung der spanischen Eisenbahn nimmt Fahrt auf

Rechtsanwalt Philipp von Wolffersdorff
Monereo Meyer Marinel-lo Abogados – Spanien

Liberalisierung der spanischen Eisenbahn nimmt Fahrt auf

Die Liberalisierung der spanischen Eisenbahn schreitet voran und nachdem der Güterverkehr bereits vor einigen Jahren für private Anbietet geöffnet wurde, gibt es nun auch einen ersten Stichtag für die Öffnung des Eisenbahnmonopols im Personenverkehr. Ab dem 31. Juli 2013 können in Spanien private Anbieter in Konkurrenz zu der staatlichen Eisenbahngesellschaft RENFE OPERADORA beim Transport von Personen auf der Schiene treten.

Die Liberalisierung im Personenverkehr erfasst allerdings zunächst nur sehr wenige und ausgewählte Strecken des spanischen Schienennetzes. Es werden in diesem ersten Schritte lediglich die Eisenbahnstrecken, die vorrangig touristischen Zwecken dienen, für den Wettbewerb freigeben. Konkret sind dies zum Beispiel die historischen Züge Transcantábrico, Expreso de la Robla oder Al-Andalus, also Angebote der spanischen Eisenbahn, bei denen es eigentlich nicht um Personenbeförderung als solche, sondern um das touristische Erlebnis geht.

Rechtsanwalt Philipp von Wolffersdorff von der Kanzlei Monereo Meyer Marinel-lo Abogados: „Auch wenn dies ein sehr zaghafter Beginn der Liberalisierung der spanischen Eisenbahn im Personenverkehr ist, wird dieser Prozess nun hoffentlich zügig weitergehen.“

Die entsprechende gesetzliche Regelung zum Beginn der Liberalisierung des Personenverkehrs der spanischen Eisenbahn findet sich etwas versteckt in dem am 23. Februar 2013 im Staatsanzeiger (BOE“) veröffentlichten königlichen Gesetzesdekret 4/2013 vom 22. Februar 2013 über Maßnahmen zur Förderung von Unternehmensgründern und Stimulierung des Wachstums und der Schaffung von Arbeitsplätzen, welches am 14. März 2013 von dem spanischen Parlament bestätigt wurde.

Im vierten Titel dieser Norm wird das Verfahren zur Liberalisierung in groben Umrissen geregelt. Zusammengefasst ergibt sich daraus eine Öffnung des Eisenbahnmonopols im Personenverkehr in drei Stufen:

-Zum 31. Juli 2013 wird der Eisenbahnverkehr mit rein touristischen Zielen freigegeben. Die Einzelheiten im Hinblick auf die Erbringung dieser Leistungen wird in einer Verordnung des Verkehrsministeriums geregelt werden.

-In einem zweiten Schritt soll der Markt für die Erbringung von Leistungen zur Personenbeförderung auf anderen kommerziell nutzbaren Strecken für private Anbieter geöffnet werden. Hierzu werden die Strecken gehören, die zum Eisenbahnnetz des allgemeinen Interesses deklariert wurden, also insbesondere auch die Hochgeschwindigkeitsstrecken des spanischen AVE. Bis zu einer endgültigen Regelung des Genehmigungsverfahrens müssen die Unternehmen einen sog. Eignungstitel erwerben, der im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens des Verkehrsministeriums vergeben wird. Die genaue Anzahl der Eignungstitel wird für jede freigegebene Strecke oder Streckengesamtheit von dem Ministerrat festgelegt werden.

-In einem dritten Schritt werden dann auch andere Strecken, also insbesondere lokale Strecken und Strecken mittlerer Distanz, freigegeben werden, wobei auch insoweit noch kein Datum in dem Gesetz genannt wird und das weitere Verfahren nicht feststeht.

Rechtsanwalt Philipp von Wolffersdorff von der Kanzlei Monereo Meyer Marinel-lo Abogados: „Es ist schade, dass weder die Einzelheiten des weiteren Verfahrens noch der Zeitpunkt der Freigabe dieser Strecken geregelt wurden und es bleibt auch abzuwarten, wie sich die Tatsache, dass RENFE OPERADORA automatisch über einen Eignungstitel für alle Stecken verfügen soll, auswirkt. Aber zumindest ist ein weiterer Schritt für die Marktöffnung gesetzt worden.“

Weitere Regelungen des königlichen Gesetzesdekret 4/2013 betreffen die Übertragung des staatlichen Schienennetzes und der Bahnhöfe auf die staatliche Gesellschaft Administrador de Infraestructuras Ferroviarios (ADIF), die bereits vorher die staatliche Infrastruktur verwaltet hatte. Außerdem wird in dem Gesetz eine vorläufige Liste des Eisenbahnnetzes des allgemeinen Interesses verabschiedet.

Die Normen knüpfen an und konkretisiert das königliche Gesetzesdekret 22/2012 vom 20. Juli 2012 über den Eisenbahnverkehr, in dem Maßnahmen im Hinblick auf die Eisenbahninfrastruktur und Eisenbahndienstleistungen getroffen wurden und in dem der 31. Juli 2013 als erster Stichtag für die Liberalisierung genannt wurde. Insbesondere wurde seinerzeit die Aufteilung von RENFE OPERADORA in vier staatlichen Gesellschaften beschlossen, zur Aufteilung der Aktivitäten in Personenverkehr, Güterverkehr und Logistik, Produktion und Wartung sowie Verwaltung des Anlagevermögens.

Es bleibt abzuwarten, ob die Liberalisierung des Personenverkehrs ein größerer Erfolg wird als die Liberalisierung des Güterverkehrs. Dieser Markt ist auf dem Papier seit Jahren geöffnet. Schon im Jahr 2006 wurde eine erste Genehmigung für ein Unternehmen zur Erbringung von Gütertransportleistungen auf dem Schienennetz der spanischen Eisenbahn erteilt. In der Praxis ist der Wettbewerb aber eher gering und RENFE OPERADORA hat weiterhin eine sehr dominierende Position auf diesem Markt.

Madrid, den 21. März 2013

Rechtsanwalt & Abogado: Philipp von Wolffersdorff (phwolffersdorff@mmmm.es)

Über Monereo Meyer Marinel-lo Abogados

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