Landgericht Lüneburg wertet GPS-Observation als Straftat

Polizei beschlagnahmte GPS-Sender einer Detektei und der Fall landete vor Gericht
Landgericht Lüneburg wertet GPS-Observation als Straftat

Eine Detektei hatte für einen Kunden einen GPS-Sender am Auto der ahnungslosen, zu observierenden Zielperson angebracht. Bei einem Werkstattbesuch fiel die Wanze auf. Die Polizei beschlagnahmte den Sender, worauf die Detektei Widerspruch einlegte und somit die Angelegenheit vor Gericht ging.

Das Ergebnis: Das Landgericht Lüneburg wertet die GPS-Observation als unbefugte Verarbeitung von Daten. Die Richter sehen einen klaren Verstoß gegen das Recht auf informelle Selbstbestimmung. Nicht nur der Staat, sondern auch ein Detektiv müsse dieses Recht achten, sofern mit der Überwachung in wesentliche Teile der Lebensgestaltung eingegriffen wird.

Die kommerzielle, heimliche GPS Observation ist damit strafbar geworden.
Dieses Urteil hat großen Einfluß auf die Arbeit der Detekteien. Während die Polizei auch schon vor diesem Urteil für eine GPS Überwachung so etwas wie eine richterliche Genehmigung brauchte, schien für die private Wirtschaft die verdeckte Observation Dritter ein selbstverständliches, genehmigungsfreies Geschäftsmodell zu sein. Viele haben sogar mit dieser Methode für ihre Dienstleistung geworben. Damit wird es jetzt vorbei sein.

Was heißt das konkret für die privaten Ermittler? Die durch die heimliche Observation gewonnenen Erkenntnisse sind strafbar und können mit Geldstrafen bzw. Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren geahndet werden. Auch sind die so gewonnen Ergebnisse für den Auftraggeber nicht mehr verwertbar und könnten – so die Meinung zahlreicher Juristen – auch als Anstiftung zum „Ausspähen von Daten“ strafrechtliche Konsequenzen gegen den Auftraggeber der Detektei nach sich ziehen!

Zudem wird es künftig extrem schwierig sein, die Observationsergebnisse in ein zivilrechtliches Verfahren einzuführen. Die durch eine Straftat gewonnenen Erkenntnisse dürften vor Gericht unverwertbar sein.

In Anbetracht dieser neuen Rechtslage wird der Einsatz von qualifizierten, ZAD geprüften und IHK zertifizierten Privatermittlern sinnvoll und überaus empfehlenswert. Denn entsprechend qualifizierte Privatermittler, wie sie z. B. bei der Detektei Lentz® Gruppe (http://www.detektei-lentz-im-einsatz.de ) eingesetzt werden, wissen, was rechtlich zulässig ist, so dass die Ermittlungsergebnisse bei Bedarf auch vor Gericht verwendet werden können. Für den Einsatz eines erfahrenes und perfekt aufeinander eingespieltes Team spricht weiterhin, dass diese bei Observationen erst gar nicht auffallen bzw. erkannt werden und bei professionellen Observationen ständig Teams aus zwei bis drei erfahrenen, ausgebildeten und auf einander eingespielten Detektiven, wie Sie bei der Detektei Lentz Gruppe (http://www.lentz.de) schon seit 1995 zum Standard gehören, eingesetzt werden, was den – nun unzulässigen – GPS Einsatz ohnehin unnötig macht.
Die Privat- und Wirtschaftsdetektei Lentz® wurde 1995 gegründet und ist ausschließlich auf die professionelle Durchführung von Observationen im In- u. Ausland sowie auf die qualitativ hochwertige Lauschabwehr spezialisiert. Zu den Leistungen zählen Ermittlungen im Bereich Wirtschaftskriminalität sowie private Aufträge. Alle Detektive arbeiten fest angestellt und sind ZAD geprüft. Betreut werden Mandanten aus führenden deutschen/internationalen Unternehmen und Anwaltskanzleien. Die Detektei ist Mitglied der deutsch-amerikanischen Handelskammer sowie der Vereinigung international tätiger Privatdetektive e.V. Die Detektei-Lentz ist eine von sechs TÜV zertifizierten Detekteien in Deutschland und unterliegt damit permanenter Überwachung und Kontrolle hinsichtlich der Qualität der Leistung im detektivischen Fachbereich. Unternehmenseigene Niederlassungen werden in Barcelona, London, New York und Hongkong unterhalten.

Lentz GmbH & Co. Detektive KG
Christina Egerer
Nürnberger Straße 4
63450 Hanau
christina.egerer@lentz.de
(0800) 88 333 11 (gebührenfrei)
http://www.lentz-detektei.de/