Kinderbetreuung im Betrieb

Was müssen Unternehmen dabei beachten?

Kinderbetreuung im Betrieb

D.A.S. Rechtsschutzversicherung – betriebliche Kinderbetreuung

Qualifiziertes Personal zu finden und über viele Jahre im Unternehmen zu halten, wird immer schwieriger. Und für junge Arbeitnehmer spielt die Vereinbarkeit von Familie und Beruf eine immer wichtigere Rolle. Umso wichtiger ist es für Arbeitgeber, Eltern bei der Balance zwischen Büro und Kinderzimmer zu unterstützen. Gefragt ist nicht nur der flexible Umgang mit Arbeitszeiten und Arbeitsort, sondern auch eine Unterstützung bei der Kinderbetreuung. Welche Möglichkeiten es gibt und welche rechtlichen und finanziellen Aspekte dabei bedacht werden sollten, weiß die D.A.S. Rechtsschutzversicherung.

Die klassische Rollenaufteilung in einer Familie bekommt Konkurrenz: Viele Frauen möchten auch nach der Geburt eines Kindes ihre Berufstätigkeit fortführen. Zugleich wünscht sich eine wachsende Zahl von Vätern, nicht nur ein Wochenend-Papa zu sein. An einer familienbewussten Personalpolitik kommt daher kaum ein Betrieb vorbei. „Wie Mütter und Väter im Unternehmen am besten unterstützt werden können, hängt natürlich zuallererst vom Bedarf der Mitarbeiter ab“, erläutert Anne Kronzucker, Juristin der D.A.S. Rechtsschutzversicherung. Zum anderen müssen die Firmen überlegen, welche Maßnahmen sie realisieren können und ob diese zur Art, Größe und Struktur ihres Unternehmens sowie den örtlichen Gegebenheiten passen. Unterstützung und Beratung finden interessierte Betriebe bei den lokalen Jugendämtern, kommunalen Verwaltungen, Kirchen, Wohlfahrts- und Jugendverbänden sowie bei den Arbeitsämtern. Hilfreich ist auch die Webseite www.berufundfamilie.de.

Welche Maßnahmen gibt es?
Viele Unternehmen verbinden mit dem Thema „Kinderbetreuung im Betrieb“ hohe Kosten, eine starke Belastung der Personalabteilung sowie rechtliche Herausforderungen. Dabei gibt es eine Vielzahl an Möglichkeiten. Es muss auch nicht gleich ein teurer Betriebskindergarten sein, Betriebe können ihren Mitarbeitern mit anderen regelmäßigen Betreuungsangeboten unter die Arme greifen.
Ein Beispiel ist die Kindertagespflege: Eine Tagesmutter betreut die Kinder wahlweise bei sich zu Hause oder in geeigneten Räumen auf dem Betriebsgelände. Alternativ kann der Betrieb Belegplätze in einer örtlichen Kita buchen, bei der Kinderbetreuung mit anderen Unternehmen kooperieren oder Elterninitiativen finanziell unterstützen. Auch punktuelle Angebote sind denkbar, z. B. eine vorübergehende Kinderbetreuung während der Schul- und Kita-Ferien. Bundesländer und Kommunen stellen häufig Fördergelder für die betriebliche Kinder-betreuung bereit. „Oft ist den Eltern bereits geholfen, wenn sie ihr Kind notfalls in den Betrieb mitbringen können“, ergänzt die D.A.S. Rechtsexpertin. Hier hilft beispielsweise ein Eltern-Kind-Zimmer im Unternehmen, welches Mama oder Papa mit Laptop und dem Nachwuchs vorübergehend nutzen.

Rechtsformen und ihre Folgen
Entscheidet sich ein Betrieb für eine eigene Einrichtung zur Kinderbetreuung, betrifft eine zentrale Frage die Trägerschaft und die Rechtsform: Soll das Unternehmen selbst Träger sein oder ist es sinnvoller, z. B. eine GmbH, eine gGmbH (gemeinnützige GmbH) oder einen Verein zu gründen? „Diese Entscheidung hat verschiedene Auswirkungen“, erklärt die D.A.S. Juristin, „beispielsweise auf das Konzept der Einrichtung, aber auch darauf, wer für die Betriebs-Kita verantwortlich ist, wer für Schadensfälle haftet und letztendlich, wer das Sagen hat.“ Außerdem beeinflusst die Wahl der Rechtsform die Kosten, eventuelle Fördermöglichkeiten sowie die Besteuerung.

Unbedingt beachten!
Abhängig von der gewählten Kinderbetreuung für Mitarbeiter – also zum Beispiel eine eigene Betriebs-Kita oder die Zusammenarbeit mit einer Tagesmutter, anderen Firmen oder Einrichtungen – sind folgende Hinweise zu beachten:
Wenn das Betreuungsangebot ausschließlich Kindern der Betriebsangehörigen offensteht, dann hat der Betriebsrat bei der Entscheidung über die Rechtsform ein Mitbestimmungsrecht (§ 87 Abs. 1 Nr. 8 BetrVG). „Weitere Mitspracherechte ergeben sich z. B. bei der Entscheidung über die Öffnungszeiten der Einrichtung und in Bezug auf ihre Verwaltung“, ergänzt die Expertin der D.A.S.
Um sicherzustellen, dass das Wohl der Kinder in der neuen Einrichtung gewährleistet ist, muss eine Betriebserlaubnis beim Landesjugendamt eingeholt werden (§ 45 SGB VIII). Dieses prüft dann u. a., ob die nötigen räumlichen, fachlichen, wirtschaftlichen und personellen Voraussetzungen vorliegen. Wichtig: Die speziellen baulichen Anforderungen für Kindertageseinrichtungen sowie Unfallverhütungs- und Hygienevorschriften beachten! So enthält zum Beispiel das Infektionsschutzgesetz in §§ 33 ff. spezielle Vorschriften für Einrichtungen der Kinderbetreuung.
Kooperiert das Unternehmen mit einer Tagesmutter, muss es auf deren Erlaubnis durch das Jugendamt achten (§ 43 SGB VIII). Dazu die D.A.S. Rechtsexpertin: „Diese Genehmigung muss das Tagespflegepersonal vorweisen, wenn es für einen Zeitraum von mehr als drei Monaten ein Kind oder mehrere Kinder während eines Teils des Tages und mehr als 15 Stunden wöchentlich außerhalb des Haushalts der Eltern betreut.“ Die Erlaubnis setzt u. a. einen Eignungsnachweis, ein Führungszeugnis und ein Gesundheitsattest voraus.
Im Falle der Kooperation mit anderen Unternehmen oder Trägern der Kinder- und Jugendhilfe ist es wichtig, konkrete vertragliche Absprachen darüber zu treffen, wer welche Rechte und Pflichten haben soll. So werden ein reibungsloser Ablauf gewährleistet und Konflikte vermieden.
Weitere Informationen bietet das Rechtsportal auf www.das.de/rechtsportal
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Über die D.A.S.
Die D.A.S. ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, ist die D.A.S. heute in beinahe 20 Ländern in Europa und darüber hinaus vertreten. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. 2011 erzielte die Gesellschaft im In- und Ausland Beitragseinnahmen in Höhe von einer Milliarde Euro.
Die D.A.S. ist der Spezialist für Rechtsschutz der ERGO Versicherungsgruppe und gehört damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de.

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