Kein Freistellungsauftrag: Jeder fünfte Sparer verschenkt Zinsen

Kapitalerträge unterliegen der Abgeltungssteuer: Mit einem Freistellungsauftrag haben Anleger bis zu 801 Euro mehr in der Tasche.

Kein Freistellungsauftrag: Jeder fünfte Sparer verschenkt Zinsen

(NL/7535511615) Vergleich.info berichtet: Jeder fünfte Sparer in Deutschland hat keinen Freistellungsauftrag eingerichtet und verschenkt somit bis zu bis zu 801 Euro jährlich. Zu diesem Ergebnis kommt der erst jüngst veröffentlichte „Sparerkompass Deutschland 2013“ der Bank of Scotland.

21% der Sparer verzichten auf Zinsen

Zwar hat die Zahl der Sparer im Vergleich zu den letzten Jahren zugenommen, aktuell legen 60% der Bundesbürger regelmäßig Geld zur Seite, einen Freistellungsauftrag haben aber nicht alle. Die 21% der Sparer, die keinen Freistellungsauftrag gestellt haben, verschenken somit bis zu 801 Euro jährlich. Denn so hoch ist der Steuer-Pauschbetrag pro Person. Bei zusammenveranlagten Ehepaaren erhöht sich dieser Betrag auf 1.602 Euro. Mit dem Freistellungsauftrag beauftragen Kapitalanleger ihr Kreditinstitut, anfallende Kapitalerträge vom automatischen Steuerabzug freizustellen. Liegt kein Freistellungsauftrag vor, werden 25% Abgeltungssteuer plus 5,5% Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer direkt an den Fiskus ausgezahlt.

Freistellungsauftrag spart Geld, Zeit und Nerven

Zwar können sich Sparer die zu viel gezahlte Steuer wieder über die jährliche Einkommenssteuererklärung wieder zurückholen, allerdings ist das ziemlich mühselig. Einfacher ist es, wenn direkt mit der Eröffnung des Anlagekontos oder Depots der Freistellungsauftrag beim jeweiligen Kreditinstitut gestellt wird. Dafür muss nur ein Formular Freistellungsauftrag für Kapitalerträge ausgefüllt und rechtzeitig bei der Bank oder Sparkasse eingereicht werden.

Der Großteil der Anleger haben einen oder mehrere Freistellungaufträge bei der konto- bzw. depotführenden Bank gestellt. Weitere Informationen zum Thema erhalten interessierte Leser in der aktuellen News auf Vergleich.info.

Um kein Geld an den Staat zu verschenken, ist ein regelmäßiger Check der Freistellungsaufträge ratsam. Kunden von Online-Banken können dies ganz bequem im Internetbanking erledigen.

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