INFINUS-Geschädigte: Höchste Zeit zum handeln

Eine Information des Deutschen Verbraucherschutzrings e.V. (DVS)

INFINUS-Geschädigte: Höchste Zeit zum handeln

Der DVS hilft geschädigten Anlegern

7. Februar 2014. Ende Januar wurde das Insolvenzverfahren gegen das siebzehnte Unternehmen der INFINUS- Gruppe eröffnet. Geschädigte Anleger, so der Deutsche Verbraucherschutzring e. V. (DVS), sollten nun dringend aktiv werden. So könne man mit einem vollstreckbaren Titel versuchen, seine Ansprüche geltend zu machen.

Die INFINUS-Unternehmensgruppe steht schon seit November 2013 im Verdacht, rund 25.000 Anleger um insgesamt 400 Millionen Euro betrogen zu haben. Seit Ende letzten Jahres sitzen mehrere Verantwortliche in Untersuchungshaft. Nun hat die Staatsanwaltschaft Dresden die Liste der sichergestellten Vermögenswerte veröffentlicht. Neben Luxuskarossen der Marken Bentley und Porsche, hochwertigen Armbanduhren, Goldbarren und Motorbooten, finden sich in einem Fall sogar Waffen unter den beschlagnahmten Gegenständen. Auf der Webseite www.bundesanzeiger.de ist diese Liste einsehbar (einfach INFINUS als Suchbegriff eingeben und „Gerichtlicher Teil“ in der Suchmaske aktivieren).

Anleger müssen nun aktiv werden

Die Veräußerung der sichergestellten Vermögenswerte soll gewährleisten, dass die Opfer zumindest einen Teil ihres Schadens ersetzt bekommen. Jana Vollmann, Geschäftsführerin des DVS, mahnt jedoch zur Eile: „Wir wissen aus Erfahrung, dass Anleger meist leer ausgehen, wenn sie zu lange warten. Von den Vermögenswerten ist dann nichts mehr vorhanden.“ Ein sinnvoller Weg könne daher auch die Beantragung eines dinglichen Arrests sein. Jana Vollmann: „Mit dem dinglichen Arrest kann die vorläufige Absicherung der Forderung auch ohne vollstreckungsfähigen Titel erreicht werden.“ Aber auch hier gilt: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Die DVS-Geschäftsführerin: „Wir raten allen Anlegern der INFINUS-Gruppe, einen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt aufzusuchen. Gerade bei den bereits insolventen Unternehmen ist die Anmeldung zur Insolvenztabelle und eventuell der Antrag auf einen dinglichen Arrest schnellstens dringend erforderlich.“

Der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. (DVS) hat eine Arbeitsgemeinschaft für geschädigte Infinus-Anleger gegründet.

Weitere Informationen unter www.dvs-ev.net

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