Immer öfter wird für Kleinigkeiten ein Verfahren eröffnet

Immer öfter wird für Kleinigkeiten ein Verfahren eröffnet

Staatsanwalt a.D. Klaus-Dieter Litzenburger

Oft hört man den Ausspruch: „Als Autofahrer steht man mit einem Bein im Gefängnis“. Ganz so schlimm ist es natürlich nicht, aber im Zusammenhang mit der Geldnot der Kommunen wird immer wieder versucht, neue Geldquellen zu aktivieren oder entsprechend auszubauen. Staatsanwalt a.D. Klaus-Dieter Litzenburger, Rechtsanwalt in der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner Essen, Düsseldorf, Velbert, warnt davor, dass man nicht nur als Verkehrsteilnehmer ständig Gefahr läuft, mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen, sondern auch als Unternehmer.

„Als Unternehmer steht man schnell unter Beschuss in allen möglichen Bereichen. Nicht nur im Steuerstrafrecht wird inzwischen immer öfter für jede Kleinigkeit ein Verfahren eröffnet, dass zwar nach § 153 Strafprozessordnung wegen des geringen öffentlichen Interesses eingestellt wird, aber meistens nur gegen Auflage. Dies hat die Zahlung eines Betrages X an die Staatskasse oder einen gemeinnützigen Verein nach Belieben der Strafsachenstellen zur Folge“, so Rechtsanwalt Litzenburger.

Aber es gibt auch darüber hinaus weitere Bereiche, mit denen der Unternehmer auch strafrechtlich konfrontiert werden kann. Zum Beispiel der Datenschutz. Im Zeitalter der Digitalisierung nehmen die hiermit verbundenen Probleme einen immer größeren Umfang an. Das gleiche gilt speziell für den Einzelhandel und die Gastronomie im Bereich Lebensmittelrecht. Auch der Umweltschutz spielt mittlerweile im Strafrecht eine erhebliche Rolle.

Deshalb rät der ehemalige Staatsanwalt für Allgemeines Strafrecht und Wirtschaftsstrafrecht , sich umgehend an einen Strafrechtsexperten zu wenden, wenn die Staatsanwaltschaft im Unternehmen vorstellig wird, um den Schaden rechtzeitig zu begrenzen oder gar abzuwenden.
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