Hundehaftpflicht: der beste Schutz im Schadensfall für Hund und Herrchen

Ohne Hundehaftpflicht geht es nicht: Hundehalter haften generell für die vom Vierbeiner verursachten Schäden – viele Bundesländer haben die Hundehaftpflicht gesetzlich verankert.
Hundehaftpflicht: der beste Schutz im Schadensfall für Hund und Herrchen

Bello und seine Artgenossen sind schon seit langen Jahren unser treuer Wegbegleiter und sorgen für Wirbel und viele Abwechslung, aber auch mal für den einen oder anderen Schaden. Für Herrchen oder Frauchen kann das schnell zum Ärgernis werden, denn grundsätzlich besteht für Hundehalter die Pflicht zum Schadensersatz. Daher ist die Hundehaftpflicht eine unverzichtbare Versicherung, wenn die Schadensersatzforderung geltend gemacht wird.

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Egal ob kleiner Zamperl oder Bulldogge – alle Hunde fallen unter die sogenannte Gefährdungshaftung. Herrchen muss also im Schadensfall immer Ersatz leisten. Zum Schutz des eigenen Vermögens reguliert die Hundehaftpflicht die Ansprüche des Geschädigten. Mit bis zu 10 Mio. Euro Deckungssumme bietet die Hundehaftpflicht optimalen Schutz, egal ob bei Personen-, Sach- oder Vermögensschäden.

Mehrere Bundesländer haben in den vergangenen Jahren die ländereigenen Hundegesetze novelliert, zuletzt Niedersachsen und Thüringen. Darin ist nun auch die Hundehaftpflicht als Pflichtversicherung verankert, vor allem zum Schutz der Opfer. Gerade die medienwirksamen Beißattacken haben erheblich ihren Anteil dazu beigetragen. Denn nichts ist schlimmer, als nach einem Hundeangriff auch noch jahrelang um das Schmerzensgeld kämpfen zu müssen.

Es muss ja nicht immer das Schlimmste passieren. Aber viele kleine Schäden können sehr zum Unmut der Betroffenen ausfallen, wenn Herrchen oder Frauchen nicht in der Lage sind, einen verursachten Schaden wiedergutzumachen. Dazu einige Beispiele:

Ein Ehepaar ist zu Besuch bei den Bekannten zur Silvesterfeier. Mit von der Partie ist die Hündin der Familie, die dem Lärm zu Hause nicht allein ausgesetzt werden soll. Auf der Feier wird sie zum Ausruhen in das Schlafzimmer gebracht. Leider hat die Hundedame dort auf dem Teppich mehrmals ihre Notdurft erledigt, weil in dem Partytrubel keiner mehr die Hündin wahrgenommen hat. Den Schaden an Teppich und Bettwäsche müssen nun die Hundehalter bezahlen – ein Fall für die Hundehaftpflicht.

Morgens spaziert Frau M. zum Bäcker, um sich mit frischem Brot einzudecken. Dabei geht sie direkt mit ihrem Hund Gassi. Auf dem Weg zum Bäcker kommt ihnen an der Straße ein Radfahrer entgegen. Der Hund reißt an der Leine und springt in die Richtung des Radfahrers. Dieser weicht aus und prallt gegen einen abgestellten Pkw. Die Folgen: ein komplizierter Armbruch und ein beschädigter Kofferraumdeckel am Pkw. Ohne Hundehaftpflicht kann das für die Hundehalterin zu einem teuren Fall werden.

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