Handlungsbedarf durch verschärfte Anforderungen an die Produktsicherheit

Gesetzeskonformes Handeln nach dem neuen Produktesicherheitsgesetz PrSG

Die Übergangsfrist für das Bundesgesetz über die Produktesicherheit (PrSG) endet zum 31. Dezember 2011. Das Gesetz bringt wesentliche Neuerungen für das Inverkehrbringen von Produkten, die es in Zukunft zu beachten gilt. Es entstehen verschärfte Sicherheitsanforderungen und Nachmarktpflichten für Hersteller, Importeure, Händler, Vermieter und Verleiher.

Die Vereon AG nimmt dies zum Anlass und veranstaltet am 18. Mai 2011 in Zürich das Seminar PrSG: Produktesicherheitsgesetz. Die hochkarätigen Referenten Hans-Joachim Hess, Dr. iur. Eugénie Holliger-Hagmann und Zoltan Petrovics informieren die Teilnehmer über die neuen Pflichten und Anforderungen.

Anhand zahlreicher Praxisbeispiele wird anschaulich gezeigt, wie sich Unternehmen fit für das PrSG machen können:

– Umfassender Überblick über die Neuerungen des Produktesicherheitsgesetzes
– Zusammenspiel des PrSG mit anderen relevanten Rechtsvorschriften
– Gesetzeskonformes Handeln: Sicherheitsanforderungen und Nachmarktpflichten
– Absicherungsmöglichkeit der Risiken
– Beispiele und konkrete Massnahmen für die Umsetzung in der Praxis

Darüber hinaus erfahren die Teilnehmer, wie bestehende Liefer- und Beschaffungsverträge an die neuen Vorschriften angepasst werden können.

Weitere Informationen und Anmeldung unter: www.vereon.ch/psg
Die Vereon AG veranstaltet hochkarätige Tagungen, Konferenzen und Workshops zu aktuellen Themen aus Wirtschaft und Wissenschaft. Ausgewiesene Experten aus Forschung, Wissenschaft, Praxis und Politik präsentieren regelmässig pragmatische Lösungsansätze und wegweisende Trends. Führungs- und Fachkräfte aller Branchen schätzen diese Informationsplattformen zum Wissensausbau, Erfahrungsaustausch und zur Gewinnung wertvoller neuer Kontakte.

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