Haftpflichtversicherung: Alle für einen… und dann doch zwei für einen

Mit dem Verzicht auf die Haftpflichtversicherung handelt man schon fast grob fahrlässig. Führt man einen Schaden vorsätzlich herbei, hilft auch die Haftpflichtversicherung nicht mehr weiter.
Haftpflichtversicherung: Alle für einen... und dann doch zwei für einen

Nach der bestandenen Dachdeckerprüfung machen die drei frischgebackenen Gesellen Dennis, Justin und Kevin noch einen kleinen Zug durch die Gemeinde. Nach einigen Bieren stoßen sie auf eine Limousine, die ihrer Ansicht nach zu weit auf dem Gehweg steht. Das muss bestraft werden. Kevin protzt damit, gleich die Scheibe des Wagens mit einem Stein einzuwerfen. Die beiden anderen bestärken ihn darin und reichen ihm mehrere Steine. Kevin legt los und schon regnen die Scherben in den Innenraum. Dennis legt noch einen zweiten Stein nach. Justin bekommt es mit der Angst zu tun. Leistet in einem solchen Fall die Haftpflichtversicherung?

In der Nacht setzt Regen ein und durchnässt den Innenraum des Fahrzeuges. Am nächsten Morgen meldet sich Justin bei der Polizei, um den Vorfall zu melden und sich selber anzuzeigen. Der Fahrzeughalter wird ermittelt und verständigt. Der Schaden liegt bei rund 4.000 Euro. Die Eltern von Justin verfügen nicht über eine Haftpflichtversicherung und müssen den Schaden selber stemmen. Ungeachtet dessen wird in diesem Fall zu klären sein, ob eine Haftpflichtversicherung überhaupt zahlen würde. Handelt es sich bei dem Vorfall um Vorsatz oder waren die drei Jungen vermindert schuldfähig?

Die Eltern von Justin lassen sich den Vorfall genau schildern. Erst als heraus kommt, dass auch Dennis und Kevin daran beteiligt waren, sprechen sie den geschädigten Fahrzeughalter darauf an. Sein Rechtsanwalt setzt sich umgehend mit den beiden anderen Jungen in Verbindung und konfrontiert sie ebenfalls mit der Schadensersatzforderung. Da die Eltern von Robin kaum über eigene finanzielle Mittelverfügen, haften nun Dennis und Kevin mit. Unabhängig davon haben sie die Steine auch durch die Scheibe geworfen.

Wenn nun Dennis oder Kevin bzw. die Eltern in der Lage sind, den Schaden zu bezahlen, geht die Forderung des Geschädigten auf sie über. Justin kommt dann aus Nummer relativ glimpflich raus. In einem späteren Verfahren werden alle drei wegen Sachbeschädigung zu mehreren Sozialstunden verurteilt. Aufgrund der Schilderungen über die Menge der konsumierten Biere kam auch eine verminderte Schuldfähigkeit nicht infrage. Ärgerlich für alle: Selbst wenn eine Haftpflichtversicherung besteht, wird diese nicht leisten, da es sich um eine vorsätzliche Tat gehandelt hat. Und alle drei Jungen waren zu dem Zeitpunkt bereits erwachsen.

Der Schaden wurde von Kevin und Dennis übernommen. Ihre Eltern waren zahlungskräftig genug. Allerdings können sie wegen der gesamtschuldnerischen Haftung Justin im Nachhinein noch dafür belangen. Ob das allerdings Sinn machen wird, bleibt fraglich. Fakt ist aber: Die Haftpflichtversicherung bleibt hier definitiv außen vor, da es sich um eine vorsätzliche Straftat gehandelt hat.

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