GVB: Immobilienkredite für Privatkunden nicht gesetzlich verteuern

Vorfälligkeitsentschädigung

(Mynewsdesk) München, 16. September 2015 – Die bayerischen Volksbanken und Raiffeisenbanken unterstützen den Antritt der Bundesregierung, an der Vorfälligkeitsentschädigung für Immobilienkredite festzuhalten. So hat es die Berliner Regierung in ihrem Gesetzentwurf zur Umsetzung der europäischen Immobilienkreditrichtlinie dokumentiert. Es ist nun an Bundesrat und Bundestag, sich von diesem Weg nicht abbringen zu lassen.

„Häuslebauer wollen langfristig kalkulieren. Das geht aber nur, wenn sie über lange Laufzeiten zu gesicherten Konditionen finanzieren können“, erklärt dazu Jürgen Gros, Vorstand des Genossenschaftsverbands Bayern (GVB). Um diesem Bedürfnis der Kunden nachzukommen, seien die Banken auf eine realistische Planungsbasis angewiesen, wenn sie Kredite ausreichen.

„Das Verbraucherschützer-Mantra zur Beschränkung der Vorfälligkeitsentschädigung gefährdet dagegen eine verlässliche und faire Partnerschaft von Kunde und Bank“, so Gros. Die Kreditinstitute könnten vorzeitige Kündigungen von Darlehen dann nicht mehr kostendeckend berücksichtigen. Die Konsequenz: „Um Planungssicherheit herzustellen, müssten die Banken Kredite verteuern oder Laufzeiten reduzieren. Das kann keiner wollen“, so Gros.

Der GVB begrüßt vor diesem Hintergrund den aktuellen Gesetzentwurf, der nächste Woche in Bundestag und Bundesrat zur Debatte steht und an dem bewährten Instrument der Vorfälligkeitsentschädigung festhält. Gros: „Das ist im Sinne der deutschen Bankkunden.“

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