GTÜ: Warnweste und Feuerlöscher gehören nicht nur im Urlaub ins Auto

GTÜ: Warnweste und Feuerlöscher gehören nicht nur im Urlaub ins Auto

GTÜ: Warnweste und Feuerlöscher gehören nicht nur im Urlaub ins Auto

(ddp direct) Auch wenn die Warnweste auf deutschen Straßen für Pkw-Fahrer keine Pflicht ist, empfiehlt die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung zur eigenen Sicherheit bei Pannen oder Unfällen das Tragen der leuchtenden Weste.

Ganz anders sieht es hingegen in vielen europäischen Ländern, wie beispielsweise in Österreich, Italien, Kroatien, Spanien und Portugal aus. Hier müssen neben dem Warndreieck die gelb, orange oder rot reflektierenden Westen für Fahrer und Passagiere in jedem Fahrzeug mitgeführt werden. Sorgen um die korrekte Warnweste muss sich kein Autofahrer machen. Auch hier existiert eine europaweit einheitliche Norm. Die zugelassenen Westen besitzen das europäische Kontrollzeichen EN 471.

Die Warnweste ist keine Schikane, sondern sicherheitsrelevantes Zubehör. Wer eine solche Weste trägt, wird wegen des leuchtenden Materials fünfmal früher wahrgenommen, so die Sicherheitsexperten der GTÜ. Besonders bei der Unfallhilfe, beim Aufstellen des Warndreiecks, bei einem Reifenwechsel oder auf dem Weg zur Notrufsäule besteht ohne Weste eine deutlich höhere Gefahr, in der Dunkelheit übersehen zu werden.
Löscher stets schnell zur HandBesonders an heißen Tagen häufen sich die Meldungen über brennende Pkw und Wohnmobile auf den Straßen. Die GTÜ-Experten raten daher dazu, zur Sicherheit immer einen Feuerlöscher im Auto mitzuführen. Teure Totalschäden lassen sich in vielen Fällen vermeiden, wenn ein Löscher an Bord ist. In Deutschland sind jedoch nur sehr wenige Pkw mit dem handlichen Brandbekämpfer ausgerüstet.
Wie Verbandkasten, Warnweste und Warndreieck muss auch der Feuerlöscher im Auto so platziert werden, dass er im Notfall schnell griffbereit ist. Nur ein geprüfter und zugelassener Löscher garantiert, dass er im Fall der Fälle auch richtig funktioniert. Beim Kauf sollte deshalb darauf geachtet werden, dass das Gerät die DIN EN 3 erfüllt. Die GTÜ-Experten empfehlen, den Löscher alle zwei Jahre von einem Fachmann auf seine Funktion überprüfen zu lassen.

Stuttgart, den 01. August 2013

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=== Frau mit Autopanne (Bild) ===

Junge Frau beim Aufstellen des Warndreiecks

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Die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH ist die größte amtlich anerkannte Überwachungsorganisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger in Deutschland. Über 2.000 selbstständige und hauptberuflich tätige Kfz-Sachverständige und deren qualifizierte Mitarbeiter prüfen in rund 18.000 Prüfstützpunkten in Kfz-Fachwerkstätten und Autohäusern sowie in eigenen Prüfstellen der GTÜ-Vertragspartner. Sie führen im Namen und für Rechnung der GTÜ durch:
– Hauptuntersuchung (HU) inklusive „Abgasuntersuchung“ nach § 29 StVZO (amtliche Prüfplakette)
– Sicherheitsprüfungen (SP) nach § 29 StVZO
– Änderungsabnahmen nach § 19 Abs. 3 StVZO (z. B. Räder-/Reifen-Umrüstung, Anhängerkupplung, Tieferlegung)
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– ADR/ GGVS-Prüfungen.

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