GTÜ informiert: Hauptuntersuchung 2012

Ab 1. Juli gelten folgende Änderungen: Keine Rückdatierung mehr bei Überziehung des Untersuchungstermins · Kurze Probefahrt zu Beginn der Hauptuntersuchung · Effizientere Prüfung der Bordelektronik und der Sicherheitssysteme wie ESP, ABS und Airbags · Einheitlicher Mangelkatalog und detaillierter Untersuchungsbericht bei Fahrzeugmängeln
GTÜ informiert: Hauptuntersuchung 2012

(ddp direct) Wer künftig sein Auto mit Verspätung zur Hauptuntersuchung (HU) bringt, wird nicht mehr mit Rückdatierung bestraft. Das Fahrzeug wird aber bei einer Überziehung der HU von mehr als zwei Monaten einer ?Ergänzungsuntersuchung? unterzogen. Im Gegenzug gilt die Plakette nach bestandener Hauptuntersuchung grundsätzlich immer 24 Monate und wird nicht mehr auf den ursprünglichen Termin rückdatiert. Darauf weist die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung hin. Die vom Bundesrat beschlossene Neuregelung tritt zum 1. Juli 2012 in Kraft.

Nach derzeit noch geltendem Recht gibt es die Prüfplakette bei verspäteter Vorführung des Fahrzeugs nur für den Zeitraum, für den sie bei rechtzeitiger Vorführung zugeteilt worden wäre.

Eine Überziehung der Hauptuntersuchung wird auch nach der Neuregelung von der Polizei mit einem Bußgeld geahndet, wenn die Laufzeit der Plakette um mehr als zwei Monate überschritten wurde. Zudem riskieren Autofahrer mit einer abgelaufenen HU-Plakette bei einem Unfall den Versicherungsschutz.

Ausnahmen in Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland
Im Vorgriff auf diese Neuregelung haben die Bundesländer Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland die Überwachungsorganisationen angewiesen, bei Überziehung der HU ab sofort keine Rückdatierung auf das Datum der letzten Hauptuntersuchung mehr vorzunehmen. In allen anderen Bundesländern wird bis zum endgültigen Inkrafttreten der Änderung weiter rückdatiert.

Einheitliches und effizienteres Prüfsystem
Ab 1. Juli gilt ein einheitliches System für die Mängelerfassung bei allen Prüforganisationen. Die HU-Prüfung beginnt nach der Neuregelung immer mit einer kurzen Probefahrt. Dabei wird das Fahrzeug auf mindesten acht Stundenkilometer beschleunigt, um die elektronischen Systeme zu aktivieren und anschließend ihre Funktion mit einem an die OBD-Schnittstelle angedockten sogenannten HU-Adapter auf ihre Funktion zu kontrollieren. Angesichts der technischen Weiterentwicklung wird die Bordelektronik samt Sicherheitsassistenten wie ABS, ESP, Airbags oder Abstandswarner bei der Hauptuntersuchung so noch effizienter geprüft. Mängel an Leuchten und Scheinwerfer, werden künftig deutlich strenger eingestuft.

Die Abgasuntersuchung (AU) des Fahrzeugs darf maximal zwei Monate vor der Hauptuntersuchung erfolgen. Deshalb empfiehlt es sich, die AU gemeinsam mit der HU in einer GTÜ-Prüfstelle oder einem Prüfstützpunkt in der Kfz-Werkstatt durchführen zu lassen.

Detaillierter Prüfbericht
Künftig arbeiten alle Überwachungsorganisationen mit einem einheitlichen Mangelkatalog. Für die Autofahrer bedeutet dies: Im Prüfbericht wird ein festgestellter Mangel detailliert beschrieben. Ist zum Beispiel ein Schweinwerfer, eine Bremsscheibe oder der Auspuff defekt, kann er mit dieser Mängelbeschreibung auf dem HU-Bericht direkt in die Werkstatt fahren und den Mangel schnell beheben lassen.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Digitalen Pressemappe zur Auto Mobil International 2012 unter www.gtue.de/pressemappe

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=== GTÜ-Prüfingenieur mit Kundin (Bild) ===

Vorteil für Autofahrer: Im Prüfbericht wird ein festgestellter Mangel detailliert beschrieben.

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Die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH ist die größte amtlich anerkannte Überwachungsorganisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger in Deutschland. Über 2.000 selbstständige und hauptberuflich tätige Kfz-Sachverständige und deren qualifizierte Mitarbeiter prüfen in rund 18.000 Prüfstützpunkten in Kfz-Fachwerkstätten und Autohäusern sowie in eigenen Prüfstellen der GTÜ-Vertragspartner. Sie führen im Namen und für Rechnung der GTÜ durch:
– Hauptuntersuchung (HU) inklusive „Abgasuntersuchung“ nach § 29 StVZO (amtliche Prüfplakette)
– Sicherheitsprüfungen (SP) nach § 29 StVZO
– Änderungsabnahmen nach § 19 Abs. 3 StVZO (z. B. Räder-/Reifen-Umrüstung, Anhängerkupplung, Tieferlegung)
– Untersuchungen nach BOKraft
– ADR/ GGVS-Prüfungen.

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