Geldwerte Tipps für Gründer und Nachfolger

Ein eigenes Unternehmen zu gründen, ist ein nervenaufreibender Prozess.

Heilbronn, Mai 2012. Gründer und Nachfolger können ein Lied davon singen: Im Vorfeld einer Unternehmensgründung sind tausend Dinge zu erledigen. Ein Geschäftsplan ist zu entwickeln. Es folgen intensive Verhandlungen mit Kapitalgebern. Bürokratische Hürden sind zu überwinden und die Kundenakquisition muss vorangetrieben werden. „Da kann man schnell den Überblick verlieren. Vermeidbare Fallstricke werden übersehen, und das junge Unternehmen hat eine offene Flanke“, so Jochen Mulfinger, Diplom-Betriebswirt (FH) und Inhaber der MWB Wirtschaftsberatung in Heilbronn.

„Die Weitergabe geldwerter Tipps an unsere Mandanten ist in unseren Beratungen eine Selbstverständlichkeit“, führt der gelernte Bankkaufmann weiter aus, dessen Unternehmen sich auf die Beratung von Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen spezialisiert hat.

„Natürlich ist jede Firma unzähligen Gefahren ausgesetzt. Meine Erfahrung zeigt jedoch, dass sich gerade Jungunternehmer durch eine gewisse Unwissenheit oder Blauäugigkeit leichtfertig in finanzielle Risiken begeben“, so der Experte.

Doch welche Fallen lauern in der Geschäftswelt? Und wie kann man sich davor schützen? Die Experten der in der Heilbronner Innovationsfabrik ansässigen Unternehmensberatung nennen gerne einige Gefahrenpunkte.

„Zwingen Sie sich, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihres Vertragspartners vor Vertragsabschluss durchzusehen und fragen Sie bei unverständlichen oder nachteiligen Passagen ruhig nach“, so der Expertentipp. Denn nicht jedes neue Unternehmen benötigt eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs), aber jedes Unternehmen wird mit den AGBs seiner Geschäftspartner konfrontiert.

Weitere rechtliche Aspekte sind die seit einigen Jahren geltenden, deutlich verlängerten Verjährungsfristen bei Sachmängelansprüchen (früher Gewährleistung). „Wenn nichts vereinbart ist, gilt sowohl bei Neu- als auch Gebrauchtwaren eine Frist von zwei Jahren.“, so Mulfinger und ergänzt, dass gegenüber Verbrauchern diese Frist bei Neuwaren überhaupt nicht und bei Gebrauchtwaren nur auf ein Jahr verkürzt werden kann.

Gegenüber Unternehmen kann die Sachmängelhaftung bei neuen Waren auf ein Jahr verkürzt und bei Gebrauchtwaren auch völlig ausgeschlossen werden. „Jeder Unternehmer sollte die Sachmangelansprüche schriftlich behandeln. Wer diese rechtlichen Themen unberücksichtigt lässt, kann plötzlich und unerwartet zur Kasse gebeten werden“, rät der Spezialist. Die Einzelheiten können sehr schlank in den eigenen AGBs bzw. im Kaufvertrag geregelt werden.

Völlig unabhängig hiervon ist die freiwillige Garantie, die immer über die gesetzlichen Ansprüche aus der Sachmängelhaftung hinausgeht. „Das Garantieversprechen ist ein tolle Möglichkeit, um auf die Qualität der eigenen Produkte aufmerksam zu machen“, ist sich der Unternehmer sicher.

Auch das Internet bietet einige Stolperfallen. Wer eine eigene Internetseite unterhält, muss zahlreiche Vorschriften von der Anbieterkennzeichnung (Impressum) bis hin zu Belehrungen über Widerrufsrechte von Verbrauchern beachten. „Sonst drohen saftige Abmahnungen“, weiß der Gründungsberater.

Vorsicht ist auch bei der Verwendung von Kartenmaterial für Anfahrts- und Lageskizzen geboten. Diese Karten sind häufig urheberrechtlich geschützt und bei unberechtigter Nutzung entstehen Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche. „Oftmals kann man sich die Karten beim örtlichen Katasteramt besorgen oder Nutzungsrechte im Internet erwerben“, empfiehlt Mulfinger.

„Trotz aller Gefahren im unternehmerischen Alltag ist es ein Privileg, ein eigenes Unternehmen zu führen“, weiß der Unternehmensberater, der vor einigen Jahren selbst den Weg vom Angestellten zum Unternehmer gewagt hat. „Man wird nicht als Unternehmer geboren, aber durch die Inanspruchnahme professioneller Hilfe können viele Gefahrenstellen vermieden und der Fokus auf den erfolgreichen Aufbau des eigenen Unternehmens gelegt werden“, so der abschließende Profitipp.

Die MWB Wirtschaftsberatung hat ihren Firmensitz in der Innovationsfabrik in Heilbronn. Neben den Beratungsschwerpunkten in den Themenfeldern Gründung, Businessplanung und Unternehmensnachfolge liegt die weitere Kernkompetenz in der Sanierungsberatung, der Erstellung von professioneller Finanzplanung und Sanierungskonzepten nach IDW S 6 – Standard. Hierfür liegt eine spezielle Qualifizierung des Inhabers Dipl.-Betriebsw. (FH) Jochen Mulfinger als zertifizierter Absolvent des Lehrgangs „Fachberater für Sanierung und Insolvenzverwaltung DStV e.V.“ vor. Darüber hinaus verfügt das Unternehmen über ein professionelles Netzwerk an Steuerberatern und Rechtsanwälten zur Unterstützung in der Beratungspraxis. Weitere Informationen sind unter http://www.w-beratung.de erhältlich.

MWB Wirtschaftsberatung
Nicole Neuffer
Weipertstraße 8 ? 10
74076 Heilbronn
00 49 7131 / 76 69 310

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neuffer@w-beratung.de

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