Geldanlage: Mit Freistellungsauftrag Zinsen vor der Steuer retten

Damit die Rendite nicht der Abgeltungssteuer zum Opfer fällt, sollte jeder Anleger seinen Sparerpauschbetrag optimal ausnutzen.
Geldanlage: Mit Freistellungsauftrag Zinsen vor der Steuer retten
Freistellungsauftrag: Kein Geld verschenken

Tagesgeldrechner.info berichtet: Jeder sechste Sparer in Deutschland hat keinen Freistellungsauftrag bei seiner Bank gestellt, so dass die Rendite unnötig der Steuer zum Opfer fällt. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle forsa-Studie im Auftrag der Bank of Scotland. Zwar können sich Sparer die zu viel entrichtete Abgeltungssteuer über die Einkommenssteuerklärung zurückholen, doch nicht alle Anleger nehmen diese Möglichkeit in Anspruch. Vor allem junge Sparer zwischen 18 und 29 Jahren (34 Prozent) lassen sich so die Zinseinnahmen entgegen.

Jeder Sparer kann bis zur Höhe seines Sparerpauschbetrages Kapitaleinkünfte, also Zinsen auf Tagesgeld, Festgeld, Sparbuch, sowie Dividenden steuerfrei vereinnahmen. Bei Ledigen sind das 801 Euro pro Jahr, bei Verheirateten gilt eine Grenze von 1.601 Euro. Eine knappe Mehrheit der Deutschen (55 Prozent) kennt die Höhe ihres Sparer-Pauschbetrages. Mit einem Freistellungsauftrag beauftragen Kunden ihre Bank, anfallende Kapitalerträge vom automatischen Steuerabzug freizustellen. Nur wer seinen Freibetrag geschickt ausnutzt, spart sich die Steuer. Wer mehrere Anlagekonten führt, kann diesen aufsplitten. Dabei muss jeder Sparer darauf achten, dass der persönliche Sparerpauschbetrag in der Summe eingehalten wird. Liegt kein solcher Freistellungsauftrag vor, führt die Bank 25 Prozent Kapitalertragssteuer sowie 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer direkt an das Finanzamt ab. Auf dem Tagesgeldkonto der Bank of Scotland erhalten Anleger derzeit 2,40 % Zinsen pro Jahr. Geht man von einem Freibetrag von 801 Euro aus, können Sparer einen Betrag von 33.417 Euro vollkommen steuerfrei anlegen.

Dabei ist zu beachten, dass die Kapitalerträge von Kindern nicht in den Sparerpauschbetrag der Eltern einzurechnen sind. Für die Kinder kann jeweils ein gesonderter Freistellungsauftrag bis zur gesetzlichen Höchstgrenze erteilt werden. Unter http://www.vergleich.info/ratgeber/lexikon/freistellungsauftrag/ wird auf das Thema Sparerpauschbetrag näher eingegangen.

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Dies ist eine Pressemitteilung vom Vergleichsportal Tagesgeldrechner.info

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