Fördermittel nicht nur bei Gründung, sondern auch bei Betriebsübernahme

Görlitz, 22.04.2011 (as) – Die Idee einer Unternehmensübernahme ist auf den ersten Blick verlockend. Wer aber glaubt, sich nur ins gemachte Nest setzen zu müssen, wird oft hart enttäuscht: Betriebsübernahmen sind nicht nur zeit- und arbeitsintensiv, sondern auch finanziell eine Herausforderung. Wie das Institut für Mittelstandsforschung Bonn herausfand, liegt der durchschnittliche Investitionsbedarf bei Betriebsübernahmen sogar um bis zu 60 Prozent höher als bei Neugründungen. Denn oft müssen Nachfolger erheblich investieren, um veraltete technische Systeme des Vorgängerbetriebs auf den neuesten Stand zu bringen, außerdem sind nicht selten Einrichtung und Produkte veraltet und nicht mehr konkurrenzfähig. Bei einer Betriebsübernahme innerhalb der Familie sind zudem die Erbansprüche anderer Familienmitglieder als Kostenfaktor zu berücksichtigen. Zum Glück sind die Förderkonditionen für Betriebsübernahmen denen für Neugründungen erheblich ähnlicher als der Investitionsbedarf. Bei Übernahme aus der Arbeitslosigkeit bietet der Gründungszuschuss Hilfe zum Lebensunterhalt. Bei eigener Kündigung ist der Gründungszuschuss nach einer Sperrzeit möglich. Viele Bundesländer fördern die Übernahme bestehender Betriebe außerdem mit Zuschüssen und zinsvergünstigten Darlehen. Auch kann die Betriebsübernahme in allen denkbaren Rechtsformen (z.B. OHG, KG und GmbH) über den freien Kapitalmarkt abgewickelt werden, d.h. durch die Einbindung von Privatinvestoren im Rahmen von Mezzanine-Finanzierungen.
Wer eine Selbständigkeit durch Betriebsübernahme plant, sollte sich aber in jedem Fall zunächst mit seiner Hausbank gut stellen, denn dort (oder bei einem anderen Kreditinstitut) muss zunächst der entsprechende Darlehensantrag gestellt werden. Außerdem ist für vor der Betriebsübernahme eingegangene finanzielle Verpflichtungen, also zum Beispiel Kauf- Liefer- und Bauaufträge, keine nachträgliche Förderung mehr möglich. Um im Förderdschungel die richtigen Töpfe für eine Übernahmeförderung zu finden, kann sich ein Gang zum Arbeitsamt lohnen, der oft im Rahmen des Antrags auf Gründungszuschuss ohnehin fällig wird. Eine beliebte Förderoption bei Betriebsübernahmen sind beispielsweise die Gründerkredite der KfW Mittelstandsbank (Infos mit Suchoption unter http://www.kfw.de/kfw/de/Inlandsfoerderung/Programmuebersicht/index.jsp).
In jedem Fall und unabhängig von den Förderkonditionen lohnt es sich vor jeder Betriebsübernahme, eine neutrale Unternehmensbewertung durchführen zu lassen, denn der angebotene Übernahmepreis muss mitnichten dem tatsächlichen Wert des Betriebs entsprechen. Außerdem sollte ein triftiger Grund für die Übergabe vorliegen, meist sind dies Renteneintritt oder auslaufende Verträge. Ansprechpartner in Übergabefragen sind kompetente Unternehmensberater, die nicht nur eine umfassende Analyse des tatsächlichen Betriebswertes sowie eine Berechnung der anfallenden Übernahmekosten erstellen, sondern auch in allen Finanzierungs- und Förderfragen zur Seite stehen. „Eine reibungslose Übernahme ist für Einsteiger in die Selbständigkeit ohne professionelle Hilfe fast nicht möglich. Es ist wesentlich schwerer, einen laufenden Betrieb finanziell einzuschätzen als die Kosten einer Neugründung zu überschlagen“, erklärt Andreas Schilling, Fördermittelexperte für.
Eine Sonderform, die besonders für Einsteiger mit wenig Unternehmenserfahrung geeignet ist, sind Betriebsübernahmen im Franchise, denn hier ist der Verkauf bestehender Betriebe oft bereits im Franchise-Vertrag geregelt. Ein wichtiger Teil der Verkaufsklausel im Franchise-Vertrag sind die Kriterien zur Werteinschätzung des Franchise-Betriebs. Trotzdem ist es auch hier ratsam, zum Berechnen des Betriebswertes nach dem Bewertungsmuster einen unabhängigen Experten zu Rate zu ziehen. Die Bewertungsmuster sollten für den zukünftigen Franchisegeber übrigens von besonderem Interesse sein, da der Wert eines Franchiseunternehmens besonders schwer zu erfassen sind: Größen wie zum Beispiel die Bekanntheit einer Marke sind nicht messbar.

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