Fatale Fehler bei Unternehmensverkauf und Nachfolgeregelung

Jedes Jahr stehen tausende von Unternehmen aus Altersgründen vor der Herausforderung zu verkaufen oder einen Nachfolger zu finden. Die Rehberger Werte GmbH befragte Prof. Dr. Ralph Landsittel, aus Mannheim als Spezialist im Bereich der Unternehmensnachfolge, welche Fehler es dabei zu vermeiden gilt.

Fatale Fehler bei Unternehmensverkauf und Nachfolgeregelung

Rehberger Werte GmbH

Zu viele Unternehmer machen am Ende ihrer Tätigkeit die Erfahrung, dass der Verkauf oder das Finden eines geeigneten Nachfolgers schwieriger ist als Sie es sich vorgestellt haben. Zu den fünf größten Fehlern gehören:

-Mangelhaft Vorbereitung (zu spät beginnen und keinen Plan entwickeln)
-Oberflächliche und zu optimistische Unternehmensbewertung
-Psychologische und zwischenmenschliche Faktoren werden unterschätzt
-Es werden keine Fachexperten herangezogen um Kosten zu sparen
-Der Unternehmer hat unrealistische Anforderungen an den Nachfolger

Michael Rehberger Geschäftsführer der Rehberger Werte GmbH hat dazu ein Gespräch mit einem Experten für Unternehmensnachfolge, Prof. Dr. Ralph Landsittel, von der Kanzlei „Rowedder Zimmerman Hass“ in Mannheim geführt. Die Rehberger Werte GmbH hilft Unternehmern die ihr Lebenswerk verkauft haben dabei, kluge und nachhaltige Anlageentscheidungen zu treffen. Da die Beratung auf Honorarbasis erfolgt ist diese absolut unabhängig und ausschließlich zum Vorteil der Mandanten.

Michael Rehberger: Wo sehen Sie für Ihre Mandanten die größten Herausforderungen hinsichtlich der Regelung der Nachfolge?
Prof. Dr. Landsittel: Die größte Herausforderung ist die Entscheidung, wann und an wen ein Unternehmen übertragen werden soll. Das ist ein Prozess, der viel Zeit braucht und sich entwickeln muss, allerding wird dieser Zeithorizont meistens unterschätzt – auch von Beratern. Das größte Problem bei der familieninternen Nachfolge ist die Eignung oder Qualifikation der als Nachfolger/Nachfolgerin in Frage kommenden Personen und ob diese den Willen haben, sich dem Unternehmen genauso intensiv zu widmen, wie das z.B. der Vater getan hat. Psychologische Faktoren spielen hier eine wichtige Rolle.
Bei der familienexternen Nachfolge ist die Haltung der Banken das größte Problem, da diese sich momentan mit Finanzierungen dieser Art zurückhalten. Bei diesem Modell ist außerdem die Analyse der Schwachstellen sehr wichtig – z.B. hinsichtlich der vorhandenen oder eben nicht vorhandenen Strukturen eines Unternehmens. Die übergebenden Unternehmer verlieren diesbezüglich manchmal den Blick hierfür – was dann wiederum zu einer nicht unbedingt gerechtfertigten Preisvorstellung führt.
Michael Rehberger: Welcher Zeitraum wäre Ihrer Meinung nach sinnvoll um einen Übernahmeprozesses vorzubereiten?
Prof. Dr. Landsittel: Vom Beginn der Überlegung bis zur Umsetzung sollte man am besten mit zwei Jahren rechnen. Je früher der Planungsprozess beginnt, desto besser sind die Chancen auf eine gute Lösung.

Michael Rehberger: Wo sehen Sie die Ursache dafür, dass manche Unternehmer das Problem der Nachfolgeregelung nicht lösen können – liegt das, wie Sie sagten, an den Qualifikationen potentieller Nachfolger oder daran, dass Unternehmer nicht loslassen können?
Prof. Dr. Landsittel: Dafür gibt es viele Ursachen. In jedem Fall muss man die beiden Modelle – familieninterne und familienexterne Nachfolge – auseinander halten. Hinsichtlich familieninterner Nachfolger spielen sicherlich die Person des Nachfolgers und dessen Eignungen eine gewichtige Rolle. Bisweilen kommen auch noch unterschiedliche Interessen unter Geschwistern dazu. Generell ist also immer die gesamte familiäre Situation zu betrachten. Das Hauptproblem liegt aber darin, dass der Übergabeprozess nicht angemessen rational angegangen wird – Emotionen sind hier hinderlich. Bei der familienexternen Nachfolge stellen manchmal unterschiedliche Preisvorstellungen und die Unternehmensbewertung ein großes Problem dar.

Michael Rehberger: Was sind Ihrer Meinung nach die häufigsten Fehler, die im Bereich der Unternehmensnachfolge gemacht werden?
Prof. Dr. Landsittel: Der größte Fehler ist, das gar nichts gemacht wird, denn dann greift die gesetzliche Erbfolge und das geht erfahrungsgemäß immer schief. Der zweite Fehler ist, dass zu spät geplant bzw. gehandelt wird. Seit Sommer 2013 macht es aber die Gesetzeslage zwingend erforderlich, den Übergang an einen bestimmten Stichtag unter Lebenden und nicht von Todes wegen stattfinden zu lassen. Ist dies nicht der Fall, riskiert man hinsichtlich der Erbschafts- und Schenkungssteuer beim Betriebsvermögen Belastungen, die nicht oder kaum zu stemmen sind. Abschläge von 100 bzw. 85 Prozent kann man – wenn überhaupt – nur noch durch eine sehr detaillierte Planung erhalten. Das ist bei den Betroffenen bisher aber nicht angekommen. Des Weiteren ist hier die Art der Bewertung oft ein Problem, denn das gesetzlich vorgesehene vereinfachte Ertragswertverfahren ist diesbezüglich mittlerweile untragbar.

Michael Rehberger: Welche Rolle spielt das Internet hinsichtlich Ihrer Tätigkeit als Rechtsanwalt? Gewinnt es zunehmend an Bedeutung oder legen Mandanten nach wie vor Wert auf eine persönliche Beratung?
Prof. Dr. Landsittel: Zum einen versuchen Mandanten natürlich, sich mithilfe des Internets selbst zu helfen, zum anderen aber führen diese Versuche meistens zu mehr Arbeit für uns. Nicht selten wird ein Problem dadurch nur komplizierter und die Betroffenen brauchen dann noch viel umfangreichere Hilfe als vorher. Letztendlich wird es oftmals teurer, als wenn man direkt einen Fachmann konsultiert.

Michael Rehberger: Herzlichen Dank für die interessanten Ausführungen.

Das Interview macht deutlich dass es wichtig ist, einen Unternehmensverkauf bzw. eine Unternehmensnachfolge möglichst frühzeitig zu planen und von Beginn an die richtigen Spezialisten mit ins Boot zu nehmen. Wurde ein Unternehmensverkauf erfolgreich abgewickelt, steht der ehemalige Besitzer vor einer neuen Herausforderung: Er muss den Erlös möglichst sicher und rentabel anlegen. Hier lauert eine große Gefahr für den Unternehmer erklärt Honorarberater Michael Rehberger aus seiner Praxis: „Da ein Unternehmer gewohnt ist Entscheidungen zu treffen und die Dinge selbst in die Hand zu nehmen, ist die Versuchung groß nun in der Verwaltung seiner Geldanlagen ein neues Betätigungsfeld. Andere haben die falschen Berater und erleiden dadurch Schiffbruch. Beides endet oft damit, dass ein bis zwei Jahre nach dem Verkauf ein Teil der Erlös verspekuliert wurde und damit die Zukunft des Unternehmers und seiner Familie weniger sicher wird. Daher ist es eine unserer wichtigsten Aufgaben, mit dem Unternehmer von Beginn an eine klare und langfristige Anlagestrategie zu entwickeln. Wir helfen dabei, Vermögen mit der HAM-Strategie® maximal sicher, kostengünstig und mit wenig Zeitaufwand zu investieren. So hat der Unternehmer Zeit und kann sich entspannt neue Hobbies und Betätigungsfeldern widmen.“

Die Rehberger Werte GmbH betreut auf Honorarbasis erfolgreiche Unternehmer, Privatpersonen und Unternehmensverkäufer bei der Verwaltung und Strukturierung Ihres Vermögens. Geschäftsführer Michael Rehberger arbeitet seit 1993 als unabhängiger Anlageberater und hat 2013 die HAM-Strategie® (Honorarbasiertes Assetklassen Management) entwickelt, die als Basis für ein ganzheitliches Wealth Management höchste Ansprüche erfüllt. Die HAM-Strategie® basiert auf wissenschaftlich gesicherten Anlagegrundsätzen, ist kosteneffizient, transparent und optimiert Ertragspotenziale bei geringstmöglichem Risiko. Die Anlagelösungen zeichnen sich durch einen hohen Substanzwert aus, damit das Vermögen über alle Krisen hinweg, für Generationen Bestand hat.

Mit einem Netzwerk ausgesuchter Experten unterstützt die Rehberger Werte GmbH Ihre Mandanten bei vier Herausforderungen: Vermögenswachstum und Vermögensschutz; Minimierung von Steuern; wirkungsvolles soziales Beitragen; Nachfolgeplanung und Liquidität im Erbfall.

Über unseren „Zweite-Meinung-Service“ können Anleger eine unabhängige Einschätzung zu Ihrem Wertpapierdepot und Ihren Geldanlagen erhalten. Als Honorarberater vertritt die Rehberger Werte GmbH ausschließlich die Interessen ihrer Mandanten.

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