EU will Anleger besser schützen: „Beipackzettel“ für Anlagetypen

Eine Information des Deutschen Verbraucherschutzrings e.V. (DVS)

EU will Anleger besser schützen: "Beipackzettel" für Anlagetypen

Der DVS hilft geschädigten Anlegern

11. April 2014. „Zu Risiken und Verlusten lesen Sie den Beipackzettel oder fragen Sie die Finanzaufsichtsbehörden“, so könnten ab 2015 die von der Europäischen Union (EU) geplanten Informationsblätter über Chancen und Risiken von Finanzprodukten enden. Damit sollen, so der Deutsche Verbraucherschutzring e. V. (DVS), Finanzprodukte für Privatanleger besser vergleichbar werden. Ebenfalls neu: Die Ausweitung der Rechte von europäischen Aufsichtsbehörden.

Man darf gespannt sein, wie die neuen „Beipackzettel“ für Finanzprodukte, die Privatanleger von 2015 an besser schützen sollen, aussehen werden. Auf diese neuen Informationsblätter haben sich das EU-Parlament, die Mitgliedsstaaten und die zuständige EU-Kommission am 8. April 2014 geeinigt. Die neuen Regeln für die Beipackzettel seien angeblich schärfer als die in Deutschland geltenden Vorschriften. „Sinn und Zweck dieser neuen Vorschriften ist es, Finanzprodukte für Privatanleger verständlicher und leichter vergleichbar zu machen“, erklärt Claudia Lunderstedt-Georgi, die Geschäftsführerin des DVS (www.dvs-ev.net). So werde für Kapitallebensversicherungen dasselbe Informationsblatt wie für Fondsprodukte gelten. „In Deutschland“, so die Verbraucherschützerin, „sind für diese zwei Anlagetypen aktuell noch unterschiedliche „Beipackzettel“ erlaubt.“ Seit Juni 2012 sind in Deutschland Vermögensanlage-Informationsblätter vorgeschrieben.

Alle Kosten müssen ersichtlich werden

Die Offenlegung aller mit dem Finanzprodukt verbundenen Kosten muss künftig genauer gefasst werden. In Deutschland gibt es einen relativ großen Spielraum über die Angaben von Mindest- und Höchstkosten. Claudia Lunderstedt-Georgi: „Das dürfte mit den neuen „Beipackzetteln“ vorbei sein. Künftig müssen die direkten und indirekten Gebühren offengelegt werden und auch wie sich diese auf den Ertrag des Investments auswirken werden.“ Für etwas weniger effektiv hält die DVS-Geschäftsführerin allerdings den neuen Warnhinweis für komplexe Finanzprodukte. Dieser soll lauten: „Sie sind im Begriff, ein kompliziertes Produkt zu kaufen, das schwer zu verstehen ist.“ Das sei gerade so als ob man bei einem Sportwagenkauf im Handbuch läse: „Das Fahren dieses Wagens ist mit verschiedenen Gefahren verbunden, die ganz unterschiedlicher Natur sein können.“

Europäische Aufsichtsbehörden sollen mehr Rechte bekommen

Die Beschlüsse sollen auch den Aufsichtsbehörden mehr Rechte einräumen. Produkte, die den Markt destabilisieren könnten oder den Verbraucherschutz gefährden, könnten so verboten werden. Das klingt zunächst sehr gut, ist aber dennoch aus Verbrauchersicht enttäuschend. „Riester-Renten, für die es sehr viele überteuerte Angebote gibt, sind davon ausgenommen“, so die DVS-Geschäftsführerin. Auch einfache Papiere wie Aktien und Anleihen werden aus der neuen Informationspflicht ausgenommen. Doch gerade das Anleihe-Geschäft ist für Anleger hochriskant, wie die aktuellen Beispiele Infinus und Prokon zeigen.

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