Drastische Fördermittelkürzungen bei Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit machen Gründungsberater arbeitslos

Görlitz, den 02. Februar 2011 (jk) – Fast hätten sich auch die Gründungsberater mit den Neuregelungen zum Gründungszuschuss abgefunden – es blieb ihnen schließlich auch nichts anderes übrig. Diejenigen Gründer, die ihre Selbständigkeit solide planten und nicht Gefahr liefen, eine der so gerne kritisierten „Kümmerexistenzen“ zu gründen, hätten ja selbst mit den neuen, strengeren Auflagen noch alle Chancen auf den Zuschuss – dachten die Unternehmensberater. Inzwischen wurde aber bereits die erste Welle Ihrer Kunden von der Arbeitsagentur eines besseren belehrt. Denn aus der Masse der Ablehnungsbescheide kristallisiert sich langsam aber sicher heraus, dass trotz Investitionen der Gründer in Unterstützung durch einen Gründungsberater und der Ablieferung einer tragfähigen Geschäftsidee die Arbeitsagenturen eine eher bedenkliche Auffassung vom Begriff der „Ermessensleistung“ haben.

„Die meisten Gründer werden laut den Gründungsberatern derzeit nicht deshalb abgelehnt, weil ihr Gründungsvorhaben für nicht tragfähig oder der Antragsteller als ungeeignet für die Selbständigkeit eingestuft wird. Als häufigste Ablehnungsbegründung wird der „Vorrang der Vermittlung“ angeführt, das heißt dem Gründer wird unterstellt, seine Vermittlung in eine Festanstellung sei noch zu aussichtsreich als dass der Gründungszuschuss gewährt werden könnte“, sagt Andreas Schilling, Geschäftsführer des Online-Beraternetzwerks KEYNA. „Damit kann sich der Gründer nicht mehr sicher sein, ob sein Investment in die Unternehmensgründung überhaupt noch sinnvoll ist und im Zweifelsfall wird die Gründung gar nicht durchgeführt.“

Dabei geht es durch die Gesetzesänderung eigentlich nur um max. 15.000 EUR Fördersumme, bei vielen Gründern liegt der Betrag sogar deutlich drunter. Diese Summe sollte eigentlich nicht entscheidend für den Abbruch einer Unternehmensgründung sein, finden die Berater. Denn ein Blick in die Wirtschaft zeigt, dass auch bei Investitionsvorhaben von mehreren Millionen Euro die Fördermittel integraler Bestandteil des gesamten Projekts sind und eine Fördermittel-Absage unmittelbar zur Nichtrealisierung des Projekts führen kann.

So erschüttert die Masse, besonders aber die Logik dieser Ablehnungsbescheide sogar erfahrene Gründungsberater. Denn es drängt sich die Frage auf: Wenn die BA arbeitsmarkttaugliche Kandidaten durchweg ablehnen will, was sagt das über das Profil „ihres“ idealen Gründers aus? Die einzigen Kandidaten, denen man den Stempel der Vermittelbarkeit nachweislich nicht aufdrücken kann sind Langzeitarbeitslose und ältere Menschen. Und falls besonders Erstere die neue Kernzielgruppe für den Gründungszuschuss sein soll, dürfte die Diskussion um „Kümmerexistenzen“ sehr bald neue Aktualität gewinnen – aber diesmal als Faktum, und nicht als wissenschaftlich mehrfach widerlegte Angstmache sparwilliger Politiker(innen).

Zumindest eines scheint sicher: Bei dieser Art des engmaschigen Siebens werden sich Gründungsberater nach neuen Kunden umsehen können. Denn trotz regionaler Förderprogramme für Vorgründungscoachings und dem KFW Gründercoaching Deutschland hat sich das Risiko für den Gründer massiv erhöht und Investitionen in Beratungskosten werden noch kritischer bewertet. „Gründungsberater, die hier nicht in den vergangen Jahren ein zweites Standbein bei kleinen mittelständischen Unternehmen aufgebaut haben, werden sich demnächst auch beim Arbeitsamt melden können“, befürchtet Andreas Schilling.

Während bei den Gründungsberatern noch Unklarheit herrscht, wie mit der neuen „Willkür-Leistung“ umzugehen ist, arbeitet Andreas Schilling mit seinem Team daran, die Vorgehensweise der Arbeitsagenturen bei GZ-Anträgen möglichst detailgenau zu durchleuchten und Gründungsberater zugänglich zu machen. Erste Ergebnisse aus internen Quellen sind registrierten Beratern auf der Beraterplattform zugänglich.
Weitere Informationen zum KEYNA-Netzwerk finden Sie auch unter www.keyna.de im Bereich „Berater-Marketing“. Bei Interesse wenden Sie sich an jk@keyna.de.

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