Die vorvertragliche Anzeigepflicht in der KFZ Versicherung

Bedeutung der vorvertragliche Anzeigepflicht in der KFZ Versicherung für Versicherungsnehmer

Jeder weiß es: Im Moment, da das Auto den Händler verlässt, erleidet das neue Gefährt sofort einen massiven Wertverlust, ist zeitgleich aber ein potentieller Unfallwagen. Wer hier seine KFZ Versicherung im Vorfeld nicht eingehend studiert hat, kann im Fall eines Zusammenpralls ein böses Erwachen erleben. Hier gilt es vor allem, die vorvertragliche Anzeigepflicht zu beachten.

Die seitens des Versicherungsgebers vom Versicherungsnehmer geforderte vorvertragliche Anzeigepflicht besagt, dass Kunden der Versicherung gegenüber keine relevanten Informationen vor Abschluss des Vertrags vorenthalten dürfen. Relevante Informationen sind hierbei jene Datenangaben, die eine Neubemessung der Prämie im negativsten Fall die Verweigerung der Polizzenausstellung zur Folge hätte. Grundsätzlich gilt: Wurde die Anzeigepflicht durch den Versicherungsnehmer grob fahrlässig verletzt, hat der Versicherer das Recht, vom Versicherungsvertrag zurückzutreten. Das Rücktrittsrecht kann vom Versicherer auch dann beansprucht werden, wenn er bei Vertragsabschluss wusste, dass ihm anzeigewürdige Informationen vorenthalten wurden. Tritt der Versicherer vom Vertrag zurück, entfällt der Versicherungsschutz. Geschieht der Rücktritt jedoch erst nach Eintritt eines Versicherungsfalls, und zeigt sich, dass die fehlende Information nicht für den Schadensfall ursächlich war, muss der Versicherer in den Versicherungsfall eintreten. Auf jeden Fall aber kann die Versicherung den Vertrag kündigen, wenn die Anzeigepflicht arglistig umgangen wurde.

Konkret bedeutet das also, der Versicherungsnehmer muss bis zur Abgabe der Versicherungserklärung schriftlich alle vom Versicherer geforderten Informationen bezüglich etwaiger Gefahrenumstände vollständig darlegen. Als Gefahrenumstand gelten all jene Aspekte, welche den Versicherer dazu bringen könnten, die KFZ Versicherung gänzlich abzulehnen, oder nur mit zuvor verändertem Inhalt anzunehmen. Zusammenfassend bedeutet das: Der am Abschluss interessierte Kunde hat das Antragsformular vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen. Auf sämtliche im Antrag gestellten Fragen ist vom Auszufüllenden der Wahrheit entsprechend zu antworten.

Mehr zur Informationspflicht bei KFZ-Versicherungen unter kfzversicherungsvergleich.net/vorvertragliche-anzeigepflicht.php

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