Die neuen FINREP Templates lassen auf sich warten und bringen die Anwender unter Zeitdruck.

Die Zeit drängt – nach einer Verschiebung der FINREP Erstmeldung auf das 1. Quartal 2014 sind immer noch keine endgültigen Vorgaben vorhanden.

Die neuen FINREP Templates lassen auf sich warten und bringen die Anwender unter Zeitdruck.

Nachdem der ursprüngliche Erstanwendungstermin des FINREP Reporting aufgrund der Verzögerungen bei der Verabschiedung der CRR auf das erste Quartal 2014 verschoben ist, wurde zwar am 16.4.2013 das CRD IV Paket durch das europäische Parlament verabschiedet, mit einem Inkrafttreten der CRR wird jedoch erst für den 30.6.201 gerechnet. Ebenfalls im ersten Quartal 2013 wurden neue FINREP Templates durch die EBA veröffentlicht – aber auch hier fehlen zum Teil noch die vollständigen Anwendungsrichtlinien.
Etwas mehr Klarheit besteht hingegen für Nicht-IFRS-Institute, welche insb. auch die komplexen Regelungen von IAS 32, 39, IFRS 7 und IFRS 9 nicht anwenden müssen. Diese werden nach der aktuellen Planung von einem FINREP Reporting ausgeschlossen – können jedoch in Einzelfällen oder aufgrund von nationalen Regelungen hierzu verpflichtet werden.
Besonders der kurze Zeitraum von der vollständigen und finalen Veröffentlichung der CRR bis zur Erstmeldung des FINREP erzeugt Zeitdruck. In diesem Zeitraum muss nicht nur definiert werden, woher die Daten für die einzelnen geforderten Angaben nach FINREP kommen, sondern auch eine entsprechende Umsetzung erfolgen. Dies schließt ggf. eine Anpassung des Kontenplans mit ein und die Umsetzung von Standardabfragen. Des Weiteren ist bei einigen Instituten mit einem abweichenden Konsolidierungskreis zu rechnen. FINREP fordert zwar Daten aus dem Abschluss nach IFRS (der häufig bei Kreditinstituten i.W. auf IAS 32, 39, IFRS 7 und IFRS 9 beruht), legt jedoch hierfür den aufsichtsrechtlichen und nicht den bilanzierungsrechtlichen Konsolidierungskreis (insb. IFRS 10!) zu Grunde. Zweckgesellschaften und Nicht-Kreditinstitute fallen somit zum Teil raus und müssen für die FINREP Meldung endkonsolidiert werden.
Um eine entsprechende Qualität der Meldung zu gewährleisten sind abschließend entsprechende Tests und ggf. Probeläufe notwendig.
Die www.fas-ag.de berät Finanzinstitute bei FINREP, BFA 3, der Banksteuerung und der Bilanzierung nach IFRS (IAS 32, 39, IFRS 7 und IFRS 9).
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