Der Fachverband Interkey verlangt per Anwaltsschreiben die Löschung seiner von SchlossHeld als „nicht zu empfehlend“ ausgewiesenen Schlüsseldienste.

Auf SchlossHeld werden Schlüsseldienste als „geprüft“, „nicht geprüft“, „nicht zu
empfehlen“ und „SchlossHeld Partner“ ausgewiesen. Für diese Kategorisierung
wendet SchlossHeld Richtlinien an, die das Portal in einem sogenannten
Heldenkodex formuliert hat. Diese Kriterien entspringen den Erfahrungen, die
Verbraucher und -zentralen geschildert haben.

Der Fachverband Interkey verlangt per Anwaltsschreiben die  Löschung seiner von SchlossHeld als "nicht zu empfehlend"  ausgewiesenen Schlüsseldienste.

Viele dieser Punkte werden von Endverbauchern während der Auftragserteilung an einen Schlüsseldienst erfragt.
Dazu gehört zum Beispiel der Preis für eine Nottüröffnung. Diesen legt nicht SchlossHeld fest. Das Portal vermittelt lediglich die Empfehlung von Verbraucherzentralen und dem Bundesverband Metall. Ausnahmslos jeder der „nicht geprüften“ und „nicht zu empfehlenden“ Betriebe auf dem Portal SchlossHeld hat die Möglichkeit, sich zu melden, prüfen zu lassen und aus der Liste der „nicht geprüften“ und „nicht zu empfehlenden“ Schlüsseldienste zu verschwinden. Weil SchlossHeld flächendeckend Schlüsseldienste anbieten möchte, befinden sich im Portal alle Betriebe, die dem Endverbaucher öffentlich mittels Branchenbuch, Internet und der Telefonauskunft zur Verfügung stehen.
Geprüft oder nicht geprüft – Das ist hier die Frage
Anfang Dezember 2013 ereilte SchlossHeld eine von der Interkey in Auftrag gegebene Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung. Diese bezog sich unter anderem auf ein als „nicht zu empfehlenden“ Schlüsseldienst, der Interkey-
Mitglied ist. Außerdem forderte der Verband eine Löschung aller seiner Mitglieder von der Liste der von SchlossHeld „nicht zu empfehlenden“ Schlüsseldienste. Wäre SchlossHeld dieser Aufforderung nachgekommen, würde das Portal diesen
Interkey-Mitgliedern eine Art „Vogelfreiheit“ aussprechen, d.h. sie würden weder von der Plattform noch von Verbrauchern geprüft werden „können“. Des Weiteren betraf die Aufforderung des Interkey-Verbandes einen SchlossHeld-Artikel (23. Oktober 2013) aus dem Portal-Bereich „News“. Darin schilderte eine Journalistin im Auftrag von SchlossHeld das Berufsfeld Schlüsseldienst. Anlass war ein Zeit-Online-Beitrag, in welchem es ebenfalls darum ging.
Was wird werden?
SchlossHeld konnte den Aufforderungen der Interkey nicht nachkommen, da zum einen das explizit genannte Mitglied nach den auf dem Portal transparent und öffentlich einsehbaren Kriterien geprüft und als „nicht zu empfehlend“ eingestuft wurde, und der Artikel keine negativen Äußerungen gegenüber dem Verband Interkey enthielt. Auch die Unterstellung, SchlossHeld hätte versucht, mit dem Artikel den guten Ruf des Verbandes für seine Zwecke zu nutzen, betrachtet das Portal als haltlos. Laut der Journalistin wurde lediglich Ralf Margout mit seinen Äußerungen in Bezug auf das Thema zitiert, was wiederum, wenn man es genau
nimmt, Werbung für den Verband ist. Der Artikel unterliegt zudem dem Deutschen Presserecht und kann nicht einfach „beseitigt“ werden, nur weil er auf Missfallen stößt.
Warum sollte SchlossHeld überhaupt Interesse daran haben, mit Interkey zu werben? Der Nutzen und das Bestreben des Verbandes konkurrieren nicht mit denen von SchlossHeld. Der Verband betreut nach eigenen Angaben seit seiner
Gründung circa 100 Mitglieder, SchlossHeld dagegen stellt ein flächendeckendes Angebot von seriösen Schlüsseldiensten bereit. Das Engagement und der Nutzen von SchlossHeld sind nach eigener Meinung viel weiter entwickelt als die des Verbandes. Nach Ablauf der in der Aufforderung angegebenen Frist erfolgte bisher keine weitere Kontaktaufnahme seitens eines „Fachanwaltes“ der Interkey. Somit sieht SchlossHeld den manipulativen Versuch, die Prüfkriterien und seriöse Arbeitsweise des Portals zu unterbinden, als gescheitert an.

Wer die Wahrheit nicht weiß, der ist bloß ein Dummkopf. Aber wer sie weiß und sie eine Lüge nennt, der ist ein Verbrecher.
(Bertolt Brecht)

Trotz der bisherigen Vorfälle ist SchlossHeld immer bemüht, mit seriösen Verbänden, Betrieben und Organisationen zusammenzuarbeiten, deren Interesse darin besteht, die Branche positiv zu beeinflussen. Insofern wäre eine direkte
Kontaktaufnahme seitens des Verbandes Interkey zur Klärung, warum eine Listung entsprechender Mitglieder entstanden ist, nach Meinung von SchlossHeld der effektivere Weg gewesen. Diese Möglichkeit hält SchlossHeld auch weiterhin dem
Verband Interkey und seinen Mitgliedern offen. Übrigens stellte SchlossHeld fest, dass der Verband den oben
genannten „schändlichen“ Artikel der Plattform gar nicht so schlecht gefunden haben muss. Warum auch, er ist ein spannender Einblick für viele Verbraucher, die so wenig über die Arbeit eines Schlüsseldienstes wissen – außer, dass er unglaublich viel Geld für eine kurze Arbeitszeit verlangt. Wenn wir den Artikel tatsächlich entfernt hätten, was hätte Interkey dann als Vorlage für einen ihrer aktuellen Artikel der Ausgabe „1.Quartal 2014“ ihrer Verbandszeitung „interkeywords“ genommen? Inhaltlich finden SchlossHeld ein paar ihrer Gedanken wieder und freut sich darüber: Interkeywords-Formulierung,
erstellt am 2.1.2014
„Neben dem Anfertigen von Schlüsseln und dem Öffnen von Türen gehören die
Montage und Reparatur von Schlössern zum Aufgabenfeld.“
SchlossHeld-Formulierung, erstellt am 23.10.2013
„Neben Nottüröffnungen werden Schlüssel angefertigt, nachgemacht und Schlösser
montiert oder repariert.“

Presse KONTAKT
Lolita Büttner
Zugspitzstr. 2
81541 München
Tel. 089 / 231 53 645
Email: l.buettner@schlossheld.de Bildquelle:kein externes Copyright

SchlossHeld bringt mehr Transparenz in die riesige Auswahl von Schlüsseldienst-Betrieben. Dabei ist das Portal auf die Rückmeldungen von Verbrauchern und Betrieben angewiesen. Teilen Sie uns Ihre Kenntnisse Erfahrungen mit Abzocker-Firmen mit.

Kontakt:
Schlossheld GbR
Volker Studier
Radickestraße 28
21079 Hamburg
04060944237
v.studier@schlossheld.de
http://www.schlossheld.de