Der, die, das AFA: Was die Denkmal-AfA wirklich ist?!

Der, die, das AFA: Was die Denkmal-AfA wirklich ist?!

Warum das „F“ in „AfA“ kleingeschrieben ist, ist leicht erklärt. Das „f“ heißt „für“ und
AfA ist abgekürzt und steht für „Absetzung für Abnutzung“.
Eine Immobilie wird durch das Bewohnen abgenutzt, gleichzeitig mindert sich der
„Buchhalterische Wert“ für den Eigentümer. Hingegen sind Einkünfte die Basis für
die Versteuerung des Einkommens. Der Gerechtigkeit halber kann die Abnutzung
der Immobilie nun „abgesetzt“ werden, also als Betriebsausgabe bzw.
Werbungskosten vom Einkommen abgerechnet werden.
Für Immobilien sind die steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten nicht mehr so
interessant, wie sie noch vor ein paar Jahren waren. Die Eigenheimzulage wurde
abgeschafft und die degressive Abschreibung für Neubauten gibt es auch nicht
mehr. Die letzte Möglichkeit noch nennenswert Steuern zu sparen, ist die Investition
in ein Baudenkmal, denn das ist im Sinne des Staates schützenswert.
Denkmalgeschütze-Immobilien bieten erhebliche Möglichkeiten für erhöhte
Abschreibungen.
Die Denkmalschutz-AfA: 100 % für Instandhaltung- und Modernisierungskosten:
Wer eine Immobilie als Anlageobjekt besitzt, kann in der Regel die Kosten für den
Erhalt des Gebäudes von der Einkommenssteuer absetzen. Das gilt für Ausgaben
für die Behebung von Schäden durch Witterungseinflüsse oder auch aufgrund von
Abnutzung und altersbedingten Reparaturmaßnahmen. Als Modernisierung gelten
alle Maßnahmen, die das Ziel verfolgen, den Gebrauchswert der Immobilie zu
steigern. Dazu zählen neben energetischen Veränderungen zur Einsparung von
Wasser und Heizkosten auch Verbesserungen durch bauliche Erweiterungen und
Ähnliches.
Bei der Investition in Denkmalgeschütze Immobilien können die Modernisierungsund
Instand- haltungskosten zu 100% in einem Zeitraum von 12 Jahren
abgeschrieben werden. Das bedeutet, dass die nachträglichen
Instandhaltungskosten durch die Denkmal- AfA in den ersten 8 Jahren mit 9 % p.
a. und in den weiteren 4 Jahren mit 7 % p. a. geltend gemacht werden können. Für
selbstgenutzte Baudenkmäler gelten hier andere Regelungen. In diesem Fall kann
man nur 90 % der Instandhaltungskosten über 10 Jahre, mithin 9 % p.a. absetzen.
Mehr dazu ist auf der Internetseite
http://www.investition-baudenkmal.de/343-624/Denkmalabschreibungen.htm zu
finden. Das Unternehmen HansaFinanzMarketing&Co. KG ist spezialisiert auf
Denkmalimmobilien.
Neben der Denkmal-AfA kommt auch die sogenannte „lineare AfA“ zum Tragen.
Mit der linearen AfA wird der Altbau, abhängig vom Baujahr, linear abgeschrieben.
Der Anbieter Investition Baudenkmal bietet eine seriöse Kapitalanlage in
denkmalgeschützte Immobilien in ganz Deutschland an. Diese Investition bietet
besonders attraktive Steuervorteile für die Anleger und hilft, alte Gebäude zu
erhalten.
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