Care-Energy kontert die Abmahnung der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

Wie auch schon beim Bund der Energieverbraucher verschließt man sich jedoch seitens der Verbraucherzentrale einer Gesprächsführung

Am heutigen Tag 03.05.2013 veröffentlichte die Verbraucherzentrale Bundesverband e.V., dass diese angeblich die Care-Energy rechtmäßig abgemahnt hätte, jedoch blieb vollkommen unerwähnt, dass schon am 25.04.2013 eine Stellungnahme von Care-Energy verfasst wurde, in welcher Care-Energy klar angeregt hat, sich bei einem Gesprächskreis einzufinden, um zumindest zukünftig ein kooperatives Gesprächsklima zu gewährleisten. Den Inhalt der Stellungnahme entnehmen Sie bitte dem folgenden Zitat dieser.

Bislang blieb diese Einladung seitens der Verbraucherzentrale unbeantwortet, stattdessen wurde die Pressemitteilung seitens der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. veröffentlicht, dass diese Care-Energy abmahnte. Aus der gestrigen Pressemitteilung des Bundes der Energieverbraucher e.V. – welcher Mitglied im Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. ist – und dem „grußlosen Auflegen“ beim Versuch von Martin Richard Kristek mit dem Vorsitzenden Dr. Peters (Bund der Energieverbraucher e.V.), lässt sich leicht erkennen das scheinbar eine kooperative Zusammenarbeit, oder gar amikale Klärung, nicht gewünscht ist.

In der Stellungnahme -formuliert durch die vertretende Rechtsanwaltskanzlei von Care-Energy an die Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.- war wie folgt zu lesen:

Zitat Anfang

Unterlassungsanspruch

Unsere Mandantschaft:
Martin Richard Kristek, mk-group Holding GmbH, mk-power – Ihr Energiedienstleister GmbH & Co. KG, mk-energy – Ihr Energieversorger GmbH & Co. KG

in der oben genannten Angelegenheit zeigen wir die rechtliche Vertretung von Martin Richard Kristek, der mk-group Holding GmbH (mk-group), der mk-power – Ihr Energiedienstleister GmbH & Co. KG (mk-power), und der mk-energy – Ihr Energieversorger GmbH & Co. KG (mk-energy) an. Unsere Mandantschaft hat uns gebeten, Ihr Schreiben vom 10. April 2013 zu beantworten. Ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert.

I.
Zunächst dürfen wir im Namen unserer Mandantschaft unsere Verwunderung über Ihre Vorgehensweise zum Ausdruck bringen. Unsere Mandantschaft hat über den Leiter der Öffentlichkeitsarbeit Herrn März schon vor geraumer Zeit mehrmals versucht, mit der Verbraucherzentrale Kontakt aufzunehmen und Ihnen bei dieser Gelegenheit auch die AGB´s unserer Mandantschaft übersandt. Dabei hat unsere Mandantschaft sogar ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sie für Rückfragen gerne zur Verfügung stehe, da seitens unserer Mandantschaft größtes Interesse an einer kooperativen Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale gelegen ist, begründet darauf dass, seitens unserer Mandantschaft großer Wert auf Verbraucherschutz gelegt wird. Auf diese Anschreiben hat unsere Mandantschaft keine Antwort erhalten.
Vor diesem Hintergrund werden Sie sicherlich Verständnis dafür haben, dass unsere Mandantschaft von der nunmehr erfolgten überfallartigen Abmahnung aus Ihrem Hause gelinde gesagt sehr überrascht war. Dies gilt umso mehr, als Sie Ihren rechtlichen Ausführungen einen völlig falschen Sachverhalt zugrunde legen. Diese Missverständnisse hätten sich leicht im Vorfeld klären lassen. Eine Veranlassung zu einer solchen Abmahnung bestand jedenfalls nicht.

II.
In der Sache wird unsere Mandantschaft die geforderten Unterlassungserklärungen nicht abgeben, da diese auf einem falschen Sachverhalt basieren. Zu den von Ihnen behaupteten Rechtsverletzungen im Einzelnen:

1. Kein Verstoß gegen §§ 305 ff. BGB
Ein Verstoß gegen § 307 BGB wegen unangemessener Benachteiligung der Vertragspartner unserer Mandantschaft liegt nicht vor. Es ist unzutreffend, dass der Verbraucher neben „Care Energy“ im Wege der von Ihnen zitierten „Vollmachtserklärung“ auf dem Auftragsformular unserer Mandantschaft einen weiteren Vertragspartner erhält. Bei der Bezeichnung „Care Energy“ handelt es sich um eine Gemeinschaftsmarke der Unternehmensgruppe der mk-group und nicht etwa um eine eigenständige Rechtspersönlichkeit.

„Care Energy“ kann somit von vornherein überhaupt kein Träger von Rechten und Pflichten sein.

Vielmehr ergeben sich die Vertragspartner entgegen Ihrer Darstellung ausdrücklich aus Ziffer 1. (Vertragsbestandteile und Gegenstand des Vertrages) und 2. (Vertragsschluss) der AGB´s unserer Mandantschaft. Demnach ist einziger und alleiniger Vertragspartner die mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH & Co.KG., welche auch zentral an die Vertragspartner fakturiert. Insofern kann keine Rede davon sein, dass völlig unklar sei, wer tatsächlich Vertragspartner werde.

2. Kein Verstoß gegen §§ 3, 5, 5a UWG
a) Eine unlautere geschäftliche Handlung durch Vorenthalten von Informationen über die Identität des Unternehmers und die wesentlichen Merkmale der Dienstleistung im Sinne von § 5a UWG liegt nach dem eben Gesagten ebenfalls nicht vor. Es ist schlicht unzutreffend, dass dem Verbraucher verschwiegen werde, wer tatsächlich Vertragspartner werde. Ausdrücklich verwiesen wir, dass sowohl AGB, als auch umfangreiche Informationen direkt auf der Homepage unserer Mandantschaft zur Verfügung stehen und sogar downloadbar sind, aus welchen klar hervorgeht, dass der Vertrag zwischen dem Vertragspartner und alleinig der mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH & Co.KG geschlossen wird.

http://www.care-energy-online.de/index.php/homepage/abg.html
http://www.care-energy-online.de/informationsmaterial/ce_informationspackage_jan-2013.pdf

b) Weiterhin werfen Sie unserer Mandantschaft vor, den Eindruck zu erwecken, Energiedienstleistungsverträge mit den Kunden abzuschließen. Tatsächlich werde aber mit einer Vollmachterklärung im Auftragsformular eine Art „Vermittlungsvertrag“ in unbegrenztem Umfang abgeschlossen. Auch dies stelle eine unlautere geschäftliche Handlung dar.

Auch dieser Vorwurf ist rechtlich nicht haltbar. Zunächst wird durch unsere Mandantschaft keinesfalls der Eindruck erweckt, einen Energiedienstleistungsvertrag abzuschließen, sondern ein solcher wird tatsächlich abgeschlossen. Wir dürfen auf die AGB´s unserer Mandantschaft über die Erbringung von Energiedienstleistungen verweisen. Vertragspartner ist ausweislich der AGB´s für Energiedienstleistungen die mk-power.

Auch kann in diesem Zusammenhang keine Rede davon sei, dass für den Kunden durch den Abschluss weiterer Energieverträge, Kündigungen oder Einholung von Auskünften nicht beeinflussbare finanzielle Lasten entstehen würden. So heißt es in der von Ihnen zitierten Vollmachtserklärung ausdrücklich, dass die Bevollmächtigung der mk-power gegenüber Strom-, Energielieferanten und Netzbetreibern nur besteht,

„… soweit dies zur Vertragserfüllung und der damit einhergehenden Aufgaben zweckdienlich und notwendig ist.“

Dabei erstreckt sich die Bevollmächtigung ausdrücklich auch

„… auf Erfüllungs- bzw. Durchführungsgehilfen der mk-power…“.

Worin hier eine einseitige und unangemessene Erweiterung der Rechte unserer Mandantschaft liegen soll, erschließt sich nicht im Ansatz. Wir dürfen darauf hinweisen, dass eine derartige Vertragsgestaltung im Rahmen des Geschäftsmodells der Energiedienstleistung in der Liegenschaft des Kunden (sog. Energiespar-Contracting im Sinne der DIN 8930 Teil 5) durchaus üblich ist.

c) Auch eine Irreführung liegt nicht vor. Für den Verbraucher ist es unter Zugrundelegung der AGB völlig klar, dass er ein Vertragsverhältnis mit der mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH & Co.KG abschließt.

3. Ergebnis
Die Abmahnung war nach alldem unberechtigt, so dass auch ein Anspruch auf Auslagenerstattung nach § 12 I 2 UWG / § 5 UKlaG ausscheidet. Nach Aufklärung des oben dargestellten Sachverhalts über die genaue Vertragsgestaltung dürfen wir nunmehr davon ausgehen, dass sich die Sache damit erledigt hat.

Nochmals darf jedoch im Namen unserer Mandantschaft herzlich eingeladen werden, einen Gesprächskreis zu bilden zu welchem unsere Mandantschaft hiermit einlädt, um zumindest zukünftig ein kooperatives Gesprächsklima gewährleistet werden kann.

Zitat Ende

Zusammenfassend ist es befremdend, wie versucht wird den scheinbar einzigen sozialverantwortlichen Energieversorger, im Ruf zu diskreditieren, anstatt gemeinsam für den Verbraucher und vor allem im Interesse des Verbraucherschutzes Versorgungsmöglichkeiten aufzuzeigen, welche die Energiewende umsetzen und dafür arbeiten, dass die Energieversorgung in Deutschland ökologisch, nachhaltig und vor allem durch günstige Preise sozialverträglich ist.

„Ich werde in jedem Fall so lange nicht ruhen, bis ich sicher sein kann, dass unsere Großeltern und Eltern im Ruhestand, sich mit ihrer Rente auch wieder die Energieversorgung leisten können. Denn es kann und darf nicht sein, dass diese Menschen, denen wir unser Leben zu verdanken haben und welche unser Land zu dem machten was es ist, in Energiearmut leben müssen“, so Martin Richard Kristek CEO der Care-Energy mk-group Holding GmbH.

Derzeit leben rund 700.000 Rentner in Deutschland an und unter der Armutsgrenze.

Informationen zum Unternehmen:
Wie die Energiewende mit Care-Energy funktioniert und weshalb
Care-Energy der Energieversorger der Energiewende ist, sehen Sie im
Film von Frank Farenski „Leben mit der Energiewende“ Hier der Link
zum Film:
http://www.care-energy-online.de/index.php/newsfeeds/tvmenu.html

www.care-energy.de

Care-Energy ist die wichtigste Marke der mk-group Holding in Hamburg. Das Unternehmen beschäftigt in Deutschland derzeit rund 8.000 Care-Energy Energieberater. Care-Energy versorgt derzeit rund 230.000 zufriedene Kunden ausschließlich mit Öko-Energie und bietet als Energiedienstleister in Deutschland Contracting für alle, also neben der Industrie und Großgewerbe auch für Privathaushalte und kleine Unternehmen, an. Zudem bietet Care-Energy zurzeit den einzigen Sozialtarif für Energiebezug für bedürftige Haushalte, eine kostenlose Energieeffizienzberatung, einen kostengünstigen Bezug von energieeffizienten Haushaltsgeräten, Geräte- und Installationsservice und energieeffiziente Renovierung. Ausgezeichnet wurden die Aktivitäten von Care-Energy im Rahmen: Land der Ideen 2011, Best of Mittelstand 2012, Clean Tech Media Award 2012 und seit 2013 wird
Care-Energy vom Verbraucherschutz empfohlen.

Care-Energy ist die wichtigste Marke der mk-group Holding in Hamburg. Das Unternehmen beschäftigt in Deutschland derzeit rund 7.389 Care-Energy Energieberater. Care-Energy versorgt derzeit rund 230.000 zufriedene Kunden ausschließlich mit Öko-Energie und bietet als Energiedienstleister in Deutschland Contracting für alle, also neben der Industrie und Großgewerbe auch für Privathaushalte und kleine Unternehmen, an. Zudem bietet Care-Energy zurzeit den einzigen Sozialtarif für Energiebezug für bedürftige Haushalte, eine kostenlose Energieeffizienzberatung, einen kostengünstigen Bezug von energieeffizienten Haushaltsgeräten, Geräte- und Installationsservice und energieeffiziente Renovierung. Ausgezeichnet wurden die Aktivitäten von Care-Energy im Rahmen: Land der Ideen 2011, Best of Mittelstand 2012, Clean Tech Media Award 2012 und seit 2013 wird
Care-Energy vom Verbraucherschutz empfohlen.

Kontakt:
mk-group Holding GmbH
Marc März
Dessauer Strasse 2-4, Lagerhaus G
20457 Hamburg
0404143148580
marc.maerz@care-energy.de
http://www.care-energy.de