Budgetkürzungen beim Gründungszuschuss: BA“s setzen auf Abschreckungs-Taktik

Görlitz, 06. Februar 2012 (jk) – Letzte Woche bei der Agentur für Arbeit Rheine im Landkreis Steinfurt: Herr G. hat die ersten Gespräche mit seinem Gründungsberater hinter sich und ist gekommen, um sich die Antragsunterlagen für den Gründungszuschuss abzuholen. Er weiß, dass die Vergabekriterien für die Gründungsförderung für Arbeitslose wie ihn erheblich verschärft wurden, aber er ist guten Mutes: Schließlich möchte er sich nicht nur selbständig machen, um der Arbeitslosigkeit zu entkommen, sondern einfach weil es für ihn die ideale Lösung ist. Als gelernter Gas- und Wasserinstallateur mit zusätzlicher Berufserfahrung unter anderem in den Bereichen Verkauf und Gebäudeverwaltung hatte sich der 30-Jährige Mitte Januar plötzlich gezwungen gesehen, sich arbeitslos zu melden – ein Zustand, der ihm ganz und gar nicht behagte. Mit der Selbständigkeit hatte er schon länger geliebäugelt, und auch bei einem Finanzdienstleister erste Erfahrungen fürs unternehmerische Leben gesammelt. Erst als sein Entschluss nach reichlicher Überlegung feststand, hatte sich Herr G. an einen Fachmann gewandt, und auch Unternehmens- und Gründungsberater Michael Penn bestätigte ihm seine Eignung für eine Existenzgründung.

Doch bei der BA Rheine trifft Herr G. erst einmal auf wenig Entgegenkommen: Den Antrag auf den Gründungszuschuss wolle er haben? Der werde hier nicht einfach so an jeden vergeben, erfährt er. Stattdessen wird ihm ein dreiseitiger Fragebogen ausgehändigt, auf dem in zahlreichen Einzelfragen seine Eignung und bisher erworbene Kompetenzen für eine Selbständigkeit abgefragt werden. Damit aber nicht genug: Mit dem ausgefüllten Dokument muss er bei der GEBA Münster, einem externen Dienstleister der BA, vorsprechen. Dort erwartet ihn ein einstündiger Computer-Test und im Anschluss ein einstündiges Interview mit einem Vermittler, den er von seiner grundsätzlichen Eignung als Geschäftsführer überzeugen muss. Sollte er als geeignet befunden werden, erhalte er im Anschluss die Antragsunterlagen.

Herr G. lässt sich nicht abwimmeln und vereinbart die notwendigen Termine. Daraufhin wird er darauf aufmerksam gemacht, dass in seinem Fall die Teilnahme an einem Existenzgründungsseminar unbedingt Voraussetzung sei, um überhaupt Chancen auf den Zuschuss zu haben – auch das schreckt Hernn G. nicht ab. Zum Abschluss erklärt ihm der BA-Mitarbeiter dann noch, dass seine Antragstellung aber trotzdem schlechte Erfolgsaussichten habe, da ohnehin 90 Prozent der Anträge abgelehnt werden.

„Was Herr G. erlebt hat, dürfte derzeit kein Einzelfall sein“, erklärt Gründungsberater Michael Penn. „Die Agenturen für Arbeit versuchen, mit ihrem strikt gekürzten Budget zu wirtschaften, indem sie von vorneherein so wenige Anträge auf den Gründungzuschuss zustande kommen lassen wie möglich. Denn nicht zuletzt bedeutet das auch eine Arbeitsersparnis – wenn viele Anträge bearbeitet werden müssten, wäre das weitaus zeitaufwendiger.“

Aber was können Gründer tun, denen Antragsunterlagen verweigert oder deren Ausgabe an umständliche Bedingungen geknüpft wird? „Gründer sollten die Vorgaben ihrer BA“s grundsätzlich erfüllen“, rät Penn. „Dabei sollten sie aber selbstbewusst auftreten und ihr Recht auf eine Antragstellung gezielt einfordern.“ In besonders schweren Fällen könne es sogar sinnvoll sein, sich zum BA-Gespräch begleiten zu lassen, so Penn. „Wer heutzutage eine ernsthafte Gründung aus der Arbeitslosigkeit plant, hat ohne eine kompetente Unternehmensberatung ohnehin schlechte Karten. Wenn man diese Hilfe also schon in Anspruch nimmt, kann man das durchaus auch gegenüber der Arbeitsagentur nutzen.“

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