Buchhaltung – selber machen oder auslagern

Wer sich selbstständig macht, steht meist schnell vor der Frage, wie die Buchhaltung (Finanzbuchhaltung und Rechnungswesen) geregelt werden soll.
Buchhaltung - selber machen oder auslagern

Viele Gründer ziehen es aus finanziellen Gründen besonders anfangs vor, sich selbst darum zu kümmern. Dabei sollte man allerdings die fachlichen Anforderungen an eine ordnungsgemäße Buchhaltung nicht unterschätzen. Buchhaltung auf eigene Faust ist nur dann eine Option, wenn man zumindest über Grundkenntnisse in diesem Bereich verfügt.

Die örtlichen IHKs, aber auch Volkshochschulen und private Institute bieten Fortbildungen an. Jedoch kann man sich fragen, ob man in Crash-Kursen tatsächlich ausreichende Profi-Kenntnisse erlangt – und ob man in der Zeit, die man für die Buchhaltung verwendet, nicht eigentlich mehr Geld mit dem eigenen Business verdienen könnte.

Was die finanzielle Seite angeht, sollte man auch beachten, dass der Jahresabschluss (oder die Steuererklärung), den bzw. die dann doch der Steuerberater machen muss, eventuell aufwändiger und damit teurer werden kann, wenn die Buchhaltung zuvor nicht durch einen Experten abgewickelt wurde. Nichtsdestotrotz kann es gerade für Existenzgründer sinnvoll sein, zu verstehen, wie Buchhaltung funktioniert. Selbst wenn man die Buchhaltung später auslagert, hat man dann ausreichend Kenntnisse gewonnen, die einem helfen, die Resultate der Dienstleister beurteilen zu können.
Im Prinzip sind am Markt drei Möglichkeiten am weitesten verbreitet.

Möglichkeit 1 – Buchhaltung/Finanzbuchhaltung/Rechnungswesen selber machen.
Pro: Fachwissen aufbauen, Kosten sparen, Eigenes Unternehmen zeitnah im Blick behalten
Contra: Zeit in den Aufbau von Know-How investieren, Zeit und Nerven für laufende Buchhaltung einplanen, geringer Spaßfaktor, Ständiger Zweifel, ob alles richtig gemacht wird

Möglichkeit 2 – Buchhaltung/Finanzbuchhaltung/Rechnungswesen beim Steuerberater
Der Steuerberater begleitet den Unternehmer vor allem in allen steuerlichen Fragen. Zu seinem Tätigkeitsfeld gehört aber auch die Buchhaltung für gewerbliche Mandanten. Doch was kostet der Service? Ähnlich wie bei Rechtsanwälten und Ärzten gibt es dafür in Deutschland bestimmte Vorgaben, die in der Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV) gesetzlich geregelt sind. Die Honorare von Steuerberatern sind deshalb aber noch lange nicht einheitlich – die Gebührenverordnung gibt lediglich einen groben Rahmen vor. Die Kosten für den Steuerberater orientieren sich unter anderem am Gegen-standswert. Im Falle der Buchhaltung handelt es sich hierbei um den Jahresumsatz.

Möglichkeit 3 – Buchhaltung/Finanzbuchhaltung/Rechnungswesen durch einen Buchhaltungsdienstleister
Die Alternative zum Steuerberater ist der freie Buchhalter. Seine originäre Aufgabe ist natürlich die Buchhaltung: Er trägt sämtliche Geschäftsvorfälle lückenlos und ordnungsgemäß in die Geschäftsbücher ein, kontrolliert diese und bereitet den Jahresabschluss vor. Darüber hinaus kümmert sich der Buchhalter auch um die Anlagenbuchhaltung, in der alle langlebigen Wirtschaftsgüter erfasst sind. Er übernimmt bei Bedarf außerdem die Lohnbuchhaltung. Im Unterschied zum Steuerberater kann der Buchhalter allerdings keinen Jahresabschluss machen. Oder korrekter: Er kann ihn zwar machen, allerdings muss dieser anschließend von einem Revisor geprüft werden, der wiederum Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer ist.

Im Vergleich zur Buchhaltung beim Steuerberater kann sich die Kombination von Buchhalter und Steuerberater durchaus als günstiger für Sie erweisen. Selbstständige Buchhalter und Bilanzbuchhalter können die Höhe der Gebühren mit den Mandanten nämlich frei vereinbaren. Sofern Buchhalter Mitglieder im Bundesverband selbstständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter sind, ziehen oftmals die Gebührentabelle des Verbandes heran, sind allerdings nicht an diese gebunden. Ein weiterer praktischer Nebeneffekt der Kombination Buchhalter-Steuerberater ist, dass sich beide gegenseitig kontrollieren können.

Die Vorteile des Outsourcing der Buchhaltung an einen Buchhaltungsservice Dienstleister sind nicht zu übersehen. Effizientes Outsourcing der Lohn-, Gehalt- und Finanzbuchhaltung ist die wegweisende Option für korrekte, sichere, kostengünstigere und termingenaue Abrechnungen rund um Lohn, Gehalt und Steuern.

In Zusammenarbeit mit einem Steuerberater-Pool und assoziierten Partnern des Partnernetzwerks unterstützt der
MWS-Buchhaltungsservice Kunden und Mandanten bei allen Aufgaben der Finanzbuchhaltung, Outsourcing der Buchführung, des Rechnungswesens, Jahresabschluss, Bilanz, Einkommenssteuererklärung, Lohnsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung, Umsatzsteuererklärung im Bereich von klassischem, temporärem, online und mobilem Buchhaltungsservice im Rahmen des § 6 Abs.4 StBerG.

MWS-Buchhaltungsservice, mit Sitz in Tutzing, ist der Spezialist für externe Finanzbuchhaltung und intelligente Outsourcing- und Supportlösungen buchhalterischer Geschäftsprozesse mit Schwerpunkten Rechnungswesen & Finanzen, Personal & Gehalt sowie Auftrag & Verwaltung.

Weitere Informationen unter http://www.mws-buchhaltungsservice.de

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Sie haben die Wahl

? Klassische Buchhaltung
Sie benötigen Unterstützung bei bestimmten buchhalterischen Arbeiten.

? Temporäre Buchhaltung
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Ob diese moderne Form der Buchhaltung für Sie sinnvoll und kostensparend ist, lässt sich am besten in einem persönlichen Gespräch klären.

MWS-Buchhaltungsservice
Monika Walther
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