Auf Heller und Cent? Ihr Kanzleiwert

Auf Heller und Cent? Ihr Kanzleiwert

(Mynewsdesk) Nürnberg, 26. Juni 2015: Die Ermittlung des Wertes einer Steuerberatungskanzlei gilt vielen als einfaches Rechenexempel: Entweder gleicht er schlicht dem aktuellen Jahresumsatz oder weicht davon um zehn bis zwanzig Prozent nach oben beziehungsweise unten ab. Doch diese pragmatische Methode liefert nicht immer zutreffende Ergebnisse auf einem Markt, der einem deutlichen Wandel entgegensieht.

Es herrscht kein Mangel an Methoden, wenn es darum geht, den Wert einer Kanzlei zu berechnen: Wer möchte, kann in verschiedenen Varianten des Ertragswertverfahrens, nach IDW-Standard oder per Umsatzverfahren berechnen, welchen Preis seine Praxis theoretisch aktuell am Markt erzielen könnte. Dabei unterscheiden sich die einzelnen Verfahren vor allen Dingen in der Exaktheit und im Detailreichtum. Gemein ist ihnen dagegen, dass die errechnete Zahl keinerlei Aussage darüber macht, ob die Kanzlei tatsächlich zu diesen Konditionen einen Abnehmer finden wird.

Die Praxis der Kanzleibewertung dominiert seit Jahrzehnten das Umsatzverfahren, das sich im Wesentlichen am Markt orientiert: zum einen an vermutlich bereits erzielten Preisen bei Verkäufen ähnlicher Praxen, zum anderen dezidiert an der Hypothese, zu welchen Konditionen potenzielle Käufer bereit sein werden, die Kanzlei zu erwerben. Damit kommt es dem Kern der Sache zwar deutlich näher als das Ertragswertverfahren, pauschaliert dafür aber an anderer Stelle über die Maßen.
Pi mal Daumen: der Multiplikator
Denn neben dem bereinigten, nachhaltigen, auch in Zukunft zu erwirtschaftenden Umsatz, der noch relativ exakt zu bestimmen ist, kommt ein Multiplikator zum Einsatz. Dieser schwankt im Allgemeinen zwischen 80 und 130 Prozent. Dabei spielt es anders als in früheren Jahren kaum noch eine Rolle, ob sich die Kanzlei in der Stadt oder auf dem Land befindet.

Grundsätzlich gilt, dass der so errechnete Goodwill maßgeblich zum Kanzleiwert beiträgt. Der zu addierende Substanzwert spielt dagegen in der Regel eine untergeordnete Rolle. Exakt bestimmt ergibt er sich aus dem betriebsnotwendigen Vermögen, also der Büro- und Geschäftsausstattung, zum Wiederbeschaffungswert abzüglich bereits getätigter AfA und dem nicht-betriebsnotwendigen Vermögen zum Liquidationswert.
Solide Basis: die anonymisierte Mandantenumsatzliste
Die Basis, auf der der immaterielle Firmenwert solide berechnet wird, ist eine anonymisierte Mandantenumsatzliste – die Programme der DATEV erzeugen diese im Übrigen auf Knopfdruck. Sie liefert idealerweise für jeden Mandanten Aufschluss über die Umsätze der vergangenen drei Jahre, gegliedert nach Geschäftsbereichen, und enthält Informationen zur Branche, zur Mandatsdauer und zum Alter des Mandanten.

Einmalige, nicht wiederkehrende Umsätze wie etwa Beratungsaufträge oder Erbschaftsteuererklärungen werden im Durchschnitt der vergangenen drei Jahre berücksichtigt. Höchstpersönliche Umsätze, die nur der Veräußerer etwa aufgrund einer besonderen zusätzlichen Qualifikation erbringen kann, werden nicht mit einbezogen. Problematisch zu werten sind zudem Großmandate, sofern sie einen Umsatzanteil von 30 Prozent oder mehr ausmachen.
Objektiv und neutral bewertet: von DATEV
Ist die anonymisierte Mandantenumsatzliste erstellt und entsprechend bereinigt, geht es im nächsten Schritt darum, den anzuwendenden Multiplikator zu ermitteln. DATEV setzt dazu ein selbst entwickeltes Verfahren ein, das es erlaubt, den Multiplikator nach 18 objektiven und unterschiedlich gewichteten Kriterien festzulegen (siehe Checkliste). Wird diese Methodik im Vorfeld einer Veräußerung eingesetzt, befördert das nicht nur die Selbsteinschätzung des Veräußerers, sondern stärkt im Weiteren auch seine Verhandlungsposition.

Zentraler Werttreiber beziehungsweise -minderer des Multiplikators ist dabei die Rendite der Kanzlei. Aber auch die Mandatsstruktur, die Qualifikation und das Alter der Mitarbeiter sowie ein gelebtes Qualitätsmanagement spielen eine große Rolle. Die IT-Ausstattung der Kanzlei hat insofern hohe Relevanz, als dass die Mitarbeiter durch sie entweder mit modernen technischen Werkzeugen umgehen können oder eben nicht. Leider tendieren insbesondere ältere Steuerberater dazu, notwendige Investitionen zu unterlassen und schmälern auf diese Weise ihren Kanzleiwert.
Im Sinkflug: der Durchschnitts-Kanzleiwert
Für diejenigen Kanzleien, die DATEV bislang bewertet hat, ergaben sich Multiplikatoren zwischen 70 und 138 Prozent. Allerdings stellt sich in der jüngeren Vergangenheit eine Tendenz zu sinkenden Werten ein. Rund ein Viertel der Kanzleien verbleibt so inzwischen nach dieser objektiven und neutralen Bewertung unterhalb der 100-Prozent-Schwelle. Die Ursache dafür findet sich in den meisten Fällen in einer überalterten Mandantschaft. Die Tatsache, dass auch das Durchschnittsalter der Steuerberater weiter ansteigt und daher in den kommenden Jahren mehr Kanzleien aus Nachfolgegründen auf den Markt kommen werden, dürfte dafür sorgen, dass sich dieser Trend verstärkt.

Das muss aber nicht bedeuten, dass jeder Kanzleiinhaber mit Werteinbußen zu rechnen hat. Die rechtzeitige und konsequente Verbesserung der maßgeblichen Bewertungsfaktoren eröffnet Chancen, den individuellen Wert nicht nur zu sichern, sondern sogar zu erhöhen. Unabdingbar dafür sind allerdings ein beherztes Management, die Bereitschaft, sich jederzeit den eigenen ungeschminkten unternehmerischen Realitäten zu stellen und beizeiten eine Nachfolgestrategie zu entwickeln.
Checkliste:
Diese 18 Faktoren beeinflussen den objektiven Multiplikator – und damit Ihren Kanzleiwert

Finanzen (gewichtet mit 35 Prozent):
* Betriebsergebnis
* Umsatzentwicklung
* Umsatzstruktur
* Kostenstruktur
Kunden (gewichtet mit 20 Prozent):
* Mandatsstruktur
* Altersstruktur
* Kundenzufriedenheit
* Zu- und Abgänge
* Zahlungsmoral
* Dienstleistungsstruktur
Mitarbeiter (gewichtet mit 20 Prozent):
* Mitarbeiterstruktur
* Mitarbeiterproduktivität
* Zu- und Abgänge
* Mitarbeiterführung
Prozesse (gewichtet mit 25 Prozent):
* Kanzleiorganisation
* Arbeitsumfeld
* Qualität der Arbeitsergebnisse
* Produktivität der Geschäftsfelder
Ganz konkret: mehr erfahren
Wie Sie die Zukunft Ihrer Kanzlei sichern, den Wert erhalten oder steigern, erfahren Sie in den einzelnen Teilen der Serie Kanzleinachfolge der DATEV eG, die sich mit den einzelnen Handlungsfeldern beschäftigen. Im nächsten Teil lesen Sie, wie Sie Ihren Kanzleiwert ermitteln und welche Konditionen der Markt aktuell vorgibt.

Weitere Informationen zum Thema Kanzleinachfolge/Kanzleiübernahme erhalten Sie von den DATEV-Consulting-Experten über www.datev.de/consulting

Shortlink zu dieser Pressemitteilung:
http://shortpr.com/7jeqvv

Permanentlink zu dieser Pressemitteilung:
http://www.themenportal.de/wirtschaft/auf-heller-und-cent-ihr-kanzleiwert-43290

=== DATEV eG – Software und IT Dienstleistungen für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte… (Bild) ===

Shortlink:
http://shortpr.com/1kmeph

Permanentlink:
http://www.themenportal.de/bilder/datev-eg-software-und-it-dienstleistungen-fuer-steuerberater-wirtschaftspruefer-rechtsanwaelte-68924

Die DATEV eG ist das Softwarehaus und der IT-Dienstleister für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte sowie deren zumeist mittelständische Mandanten. Mit über 40.000 Mitgliedern, nahezu 6.800 Mitarbeitern und einem Umsatz von 844 Millionen Euro (Geschäftsjahr 2014) zählt die DATEV zu den größten Informationsdienstleistern und Softwarehäusern in Europa. So belegt das Unternehmen zum Beispiel Platz 3 im bekannten Lünendonk-Ranking der deutschen Softwarehäuser. Das Leistungsspektrum umfasst vor allem die Bereiche Rechnungswesen, Personalwirtschaft, betriebswirtschaftliche Beratung, Steuern, Enterprise Resource Planning (ERP), IT-Sicherheit sowie Weiterbildung und Consulting. Mit ihren Lösungen verbessert die 1966 gegründete Genossenschaft mit Sitz in Nürnberg gemeinsam mit ihren Mitgliedern die betriebswirtschaftlichen Prozesse von 2,5 Millionen Unternehmen, Kommunen, Vereinen und Institutionen.

Kontakt
DATEV eG
Anke Kolb-Leistner
Paumgartnerstr. 6-14
90429 Nürnberg
+49 (911) 319-51222
anke.kolb-leistner@datev.de
http://www.datev.de/presse